APA/APA/dpa/Guido Kirchner

Mutter von Opfer im Münster Missbrauchsfall vor Gericht

0

Im Missbrauchsfall von Münster ist am Donnerstag der Prozess gegen die Mutter eines Opfers eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft der 31-Jährigen in neun Fällen Beihilfe durch Unterlassen vor. Die Frau soll seit 2018 vom schweren sexuellen Missbrauch ihres eigenen Kindes durch ihren Lebensgefährten gewusst haben. Vereinzelt soll die Deutsche ihren heute elfjährigen Sohn auch zu sexuellen Handlungen mit dem Mann animiert haben.

Im Hauptprozess war dieser im Juli zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Urteil gegen den 28-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Münster ist nach Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Kindesmissbrauchskomplexen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen.

Ob sich die Mutter des Kindes zu den Vorwürfen äußert, war zum Prozessauftakt noch offen. Zum Schutz des Opfers hatte die Nebenklage den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft schlossen sich dem an. Bis Ende September hat das Landgericht Münster acht weitere Verhandlungstage angesetzt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin droht der Angeklagten im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen zwei und 15 Jahren. Auch über eine anschließende Sicherungsverwahrung muss das Landgericht entscheiden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft wirft der 31-Jährigen in neun Fällen Beihilfe durch Unterlassen vor.
  • Im Hauptprozess war dieser im Juli zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
  • Zum Schutz des Opfers hatte die Nebenklage den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.
  • Bis Ende September hat das Landgericht Münster acht weitere Verhandlungstage angesetzt.

Mehr aus Chronik