APA/GEORG HOCHMUTH

Mordversuchs-Prozess Leoben: 25-Jähriger eingewiesen

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Im Landesgericht Leoben ist am Mittwoch ein Niederösterreicher in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann soll im Vorjahr versucht haben, seine Lebensgefährtin und seinen Sohn durch einen Autounfall zu töten. Außerdem soll er das Kleinkind missbraucht haben. Er wurde vom Mordversuch freigesprochen, den sexuellen Missbrauch soll er begangen haben.

Im Landesgericht Leoben ist am Mittwoch ein Niederösterreicher in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann soll im Vorjahr versucht haben, seine Lebensgefährtin und seinen Sohn durch einen Autounfall zu töten. Außerdem soll er das Kleinkind missbraucht haben. Er wurde vom Mordversuch freigesprochen, den sexuellen Missbrauch soll er begangen haben.

Der Vorfall hat sich am 1. April 2019 im obersteirischen Krieglach (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) abgespielt. Der 25-Jährige befand sich auf dem Beifahrersitz, seine schwangere Lebensgefährtin lenkte das Auto, der zweijährige Bub saß unangegurtet auf dem Schoß des Mannes. Er soll plötzlich ins Lenkrad gegriffen haben, woraufhin das Fahrzeug von der Straße abkam und sich mehrmals überschlug. Anschließend soll der Betroffene die Frau gewürgt und an dem Kind sexuelle Handlungen vollzogen haben.

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Mann eine geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades, die auf einer paranoiden Schizophrenie beruht. Die Geschworenen befanden, dass es sich bei dem Unfall um keinen Mordversuch gehandelt habe, auch von der Körperverletzung wurde der Niederösterreicher freigesprochen. Den sexuellen Missbrauch an einem Unmündigen sahen die Laienrichter aber als gegeben. Der 25-Jährige war mit der Einweisung einverstanden, seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Landesgericht Leoben ist am Mittwoch ein Niederösterreicher in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
  • Außerdem soll er das Kleinkind missbraucht haben.
  • Er wurde vom Mordversuch freigesprochen, den sexuellen Missbrauch soll er begangen haben.
  • Die Geschworenen befanden, dass es sich bei dem Unfall um keinen Mordversuch gehandelt habe, auch von der Körperverletzung wurde der Niederösterreicher freigesprochen.

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