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Kein Urteil in Prozess um Messerstecherei in Wiener Bäckerei

Ohne Urteil ist am Mittwoch am Landesgericht eine Verhandlung um eine Messerstecherei unter früheren Arbeitskollegen in einer Bäckerei in Wien-Ottakring zu Ende gegangen. Die Geschworenen verwarfen im Prozess gegen einen 63-Jährigen die Anklage wegen versuchten Mordes und erkannten mit 6:2 Stimmen auf fahrlässige Körperverletzung. Daraufhin setzten die Berufsrichter den Wahrspruch der Geschworenen wegen Irrtums der Geschworenen aus.

Das bedeutet, dass die Verhandlung vor einem neuen Geschworenensenat nach Prüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) wiederholt werden muss. Mit der Neudurchführung dürfte in zweiten Halbjahr 2024 zu rechnen sein. Der Angeklagte bliebt vorerst in U-Haft.

Der Mann hatte am 15. Dezember 2023 in der Backstube seinem 25 Jahre alten Ex-Kollegen ein Klappmesser in die Brust gestoßen. "Er war mit seiner Arbeitsweise nicht zufrieden. Er hat sich entschlossen, ihn zu töten", sagte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung. Der Angeklagte hatte in der Beschuldigteneinvernahme Notwehr geltend gemacht. "Ich arbeite seit meinem zwölften Lebensjahr als Bäcker", sagte der aus der Türkei stammende Mann, der seit 20 Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Er sei "ein guter Bäckermeister", während es sich bei seinem jüngeren Kollegen um "keinen wirklich guten Bäcker" handle. Trotzdem habe ihn der Betrieb, in dem er im September 2023 zu arbeiten begonnen hatte, nur geringfügig angestellt, obwohl er für seine nahenden Ruhestand eine Vollbeschäftigung mit den entsprechenden Versicherungszeiten benötigt hätte. Daher habe er mit 7. Dezember zu arbeiten aufgehört und sich in der Woche darauf mit dem Chef noch ein Mal aussprechen wollen, behauptete der bisher Unbescholtene.

Weshalb er zu fast noch nachtschlafender Zeit um 5.30 Uhr an das Außenfenster der Bäckerei klopfte und vom späteren Opfer eingelassen wurde - der Mann glaubte, der 63-Jährige habe sein Beschäftigungsverhältnis wieder aufgenommen - konnte der Angeklagte ebenso wenig schlüssig erklären wie den Umstand, dass er ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern und ein Hackbeil eingesteckt hatte. Während der 25-Jährige auf sein Handy schaute, habe der Angeklagte in der Backstube plötzlich zugestochen, schilderte die Staatsanwältin: "Das Opfer hatte unglaubliches Glück." Die Klinge habe die Brusthöhle nicht eröffnet, sondern sei in Weichteile im Rippenzwischenraum gegangen: "Herz und Lunge wurden nicht verletzt." Der 25-Jährige habe einen weiteren Stich verhindern können, indem er dem 63-Jährigen das Messer entwand. Er konnte ihm auch das Hackbeil abnehmen, ehe er blutend auf die Straße lief und von einem Passanten wahrgenommen wurde, der Polizei und Rettung verständigte. Der 63-Jährige, der am Tatort seine Brille verloren hatte, wurde wenig später in seiner Wohnung festgenommen.

"Ich bin unschuldig. Er hat mich angegriffen", behauptete er nun in seiner Verhandlung. Der 25-Jährige verstehe "sein Handwerk nicht". Trotzdem habe dieser ihn beim Chef "verpetzt", indem er Fotos von misslungener Ware anfertigte und behauptete, diese habe er, der Angeklagte, fabriziert. Deswegen hab er ihn zur Rede stellen wollen. Der 25-Jährige sei zunächst mit einem Faustschlag und dann mit dem Messer auf ihn losgegangen. Im Zuge einer Rangelei und des Versuchs sich zu wehren sei es zum Stich in die fremde Brust gekommen, schilderte der Angeklagte. Auf die Frage, weshalb er davongelaufen sei und sich daheim ins Bett gelegt hätte, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, erwiderte der Angeklagte: "Ich hatte Panik. Angst um mein Leben."

ribbon Zusammenfassung
  • Am Landesgericht Wien endete die Verhandlung um eine Messerstecherei in einer Bäckerei ohne Urteil; die Geschworenen erkannten auf fahrlässige Körperverletzung statt versuchten Mordes.
  • Der Angeklagte, der am 15. Dezember 2023 seinem Ex-Kollegen ein Klappmesser in die Brust stach, bleibt vorerst in U-Haft. Die Klinge traf die Weichteile im Rippenzwischenraum, ohne lebenswichtige Organe zu verletzen.
  • Eine Wiederholung der Verhandlung ist nach Prüfung durch den Obersten Gerichtshof für das zweite Halbjahr 2024 geplant. Der Vorfall führte zur sofortigen Festnahme des 63-Jährigen in seiner Wohnung.