Mordprozess-Neuauflage gegen Kärntner Frauentrio vertagt
Zuvor hatte noch der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann die Einweisung der Erst- und Zweitangeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfohlen. Bei beiden bestehe große Wiederholungsgefahr. Bei der dritten Angeklagten hielt er eine Einweisung nicht für notwendig. Die Zurechnungsfähigkeit ist seinem Gutachten zufolge bei allen drei Frauen gegeben.
Der Hauptangeklagten attestierte Hofmann "große emotionale Kälte", sie habe über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren alle Menschen angelogen, mit denen sie zu tun hatte. Sie sei eine theatralische, histrionische Persönlichkeit, die mehr als ein Jahrzehnt lang durchgehend kriminelle Handlungen durchgeführt habe. Die 48-Jährige war bereits einmal wegen schweren Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Hofmann: "Dann kommt sie raus aus der Haft und macht sofort weiter."