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Mord an Ehefrau: Staatsanwältin beantragt Einweisung

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Der zweitägige Prozess gegen den 42-Jährigen, der des Mordes an seiner 30-jährigen Ehefrau angeklagt wurde, ist am Donnerstag fortgesetzt worden. Die Staatsanwältin beantragte die Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher.

Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag der zweitägige Prozess gegen einen 42-jährigen Österreicher wegen des Vorwurfs des Mordes an seiner 30-jährigen Ehefrau am 13. Mai 2022 im Pinzgau fortgesetzt worden. Der Verteidiger sah in der Tat keinen Mord, sondern "Totschlag im Affektrausch". Doch die Berufsrichterinnen haben die Eventualfrage an die Geschworenen nach Totschlag aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Ein Urteil wird am Nachmittag oder Abend erwartet.

Staatsanwältin besteht auf Mord

Der beschuldigte, bisher unbescholtene Gastronom soll seine Frau, die bereits von ihm getrennt lebte, in seinem Gasthof im Streit gewürgt und mit drei Messerstichen getötet haben. Er legte vor Polizei und Gericht ein Tatsachengeständnis ab. Am ersten Prozesstag am Mittwoch erklärte er, dass er bei einem Streit mit seiner Frau in der Küche das Messer mit einer Klingenlänge von 21 Zentimetern "reflexartig" genommen und zugestochen habe. "Es war nicht meine Absicht, dass ich sie tödlich verletze."

Für Staatsanwältin Katharina Nocker stand fest, dass die Bluttat geplant war - er habe auch seine Flucht vorbereitet. Der Mann habe die Trennung nicht verkraftet, ein massiv besitzergreifendes Verhalten entwickelt, seine Frau beschimpft, überwacht, gestalkt, sie verletzt und mit dem Umbringen bedroht.

Verteidiger Franz Essl führte hingegen aus, dass sein Mandant die Tat aufgrund von Beleidigungen, Kränkungen, Seitensprüngen durch seine Frau und ihrer "Geldgier" in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung begangen und es sich deshalb um Totschlag gehandelt habe. Dieses Delikt sieht einen geringeren Strafrahmen vor als Mord.

Persönlichkeitsstörung festgestellt

Der Tatablauf lasse aber nicht auf Totschlag schließen, stellten die drei Richterinnen fest. Es gebe keinen Ansatz dafür, dass ein rechtstreuer Durchschnittsbürger in der gleichen Art und Weise handeln würde wie der Angeklagte. Eine allgemeine Bergreiflichkeit sei nicht gegeben, erläuterte die Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Martina Pfarrkirchner.

Die Staatsanwältin modifizierte im Prozess zudem die Anklage und beantragte die Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher, nachdem die neuro-psychiatrische Gutachterin dem Angeklagten eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose attestiert hatte. Die Sachverständige war nach der Durchschau von Chatprotokollen und aufgrund des Verhalten des Angeklagten in der Verhandlung, der keine Schuldeinsicht gezeigt habe, zu dieser Auffassung gekommen. Sie stellte bei dem Mann eine Anpassungs- und Persönlichkeitsstörung fest.

Opferanwalt Stefan Rieder betonte, dass der Angeklagte keine Reue für die Tat gezeigt habe. Er machte für vier Angehörige der getöteten Frau jeweils 70.000 Euro Teilschmerzengeld geltend.

Nach den Plädoyers am Vormittag und einer Mittagspause wird am Donnerstagnachmittag über das Urteil beraten.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag der zweitägige Prozess gegen einen 42-jährigen Österreicher wegen des Vorwurfs des Mordes an seiner 30-jährigen Ehefrau im Mai 2022 fortgesetzt worden.
  • Die Staatsanwältin beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher.
  • Die Sachverständige stellte bei dem Mann eine Anpassungs- und Persönlichkeitsstörung fest.

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