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Möbelpacker erschlagen: Lebenslange Haft rechtskräftig

Heute, 12:30 · Lesedauer 4 min

Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Mittwoch die lebenslange Haftstrafe für einen 36-jährigen Tennengauer wegen Mordes und schweren Raubes bestätigt. Der Beschuldigte, der in der Nacht auf den 31. Mai 2023 bei einem Wohnungseinbruch in einem Hochhaus nahe des Salzburger Hauptbahnhofs einen 52-jährigen Möbelpacker erschlagen haben soll, wurde am 11. September 2025 am Landesgericht Salzburg verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

"Der Berufung wurde keine Folge gegeben", erklärte der Sprecher des Oberlandesgerichtes Linz, Wolfgang Seyer. Als besonders straferschwerend hatte das Geschworenengericht im erstinstanzlichen Urteil die "besondere Heimtücke und Brutalität der Tat" angeführt. Zu diesem Erkenntnis ist heute auch der Berufungssenat gekommen. Bei der Tat sei ein außergewöhnliches Maß an Gewalt angewendet worden, es habe sich um neun wuchtige Schläge mit einem massiven Gegenstand gegen den Kopf gehandelt. Das Geständnis des Angeklagten sei nicht mehr maßgebend gewesen, hieß es. Der Verteidiger hatte sich eine Strafmilderung aufgrund des Geständnisses des Angeklagten und der bisherigen Unbescholtenheit (in Österreich, Anm.) erhofft.

Der beschäftigungslose Angeklagte befand sich vor der Tat offenbar in Geldnot und dürfte schon mehrere Monate zuvor von seinem Cannabis-Dealer erfahren haben, dass bei dem Möbelpacker "über 100.000 Euro" zu holen seien. Da die Wohnung des Mannes mit einer Sicherheitstüre und zwei Schlössern gesichert war, fühlte er sich bestärkt, dass es dort etwas zu stehlen gebe. Er fasste den Entschluss, bei dem Mann, den er nicht kannte, einzubrechen.

In der Tatnacht ließ er sich von seiner damaligen Freundin zum Hochhaus fahren. Die Frau läutete beim Opfer, das aber nicht antwortete. Darum glaubte der Angeklagte, es sei niemand zu Hause. Was er nicht wusste: Der Mann hatte die Klingel deaktiviert. Der Einbrecher befestigte darauf mit mehreren zusammenschraubbaren Stangen einen Haken und ein Seil an der Absturzsicherung des Küchenfensters im dritten Stock. Er stieg auf einen Baum und seilte sich mit einem Klettergurt von außen zur Wohnung im dritten Stock hinüber. Da es ihm nicht gelang, mit einer Seilschlaufe das gekippte Fenster zu öffnen, drückte er es mit den Händen auf. Dabei stürzten mehrere Blumentöpfe vom Küchentisch zu Boden.

Der nur mit Unterwäsche bekleidete Bewohner wurde durch den Lärm alarmiert und schaute in der Küche nach. Dabei wurde er sofort vom Einbrecher angegriffen. Wie die Staatsanwältin im Prozess sagte, versetzte der Angeklagte seinem Opfer insgesamt neun wuchtige Schläge mit einem massiven stumpfen Gegenstand gegen den Kopf und ließ ihn blutüberströmt am Boden liegen. Die Mehrzahl der Schläge sei erfolgt, als der Mann bereits am Boden lag. Das 52-jährige Opfer dürfte noch einige Zeit gelebt haben - bis es letztlich den schweren Kopfverletzungen und massiven Schädelbrüchen erlag. "Es liegt zweifelsfrei ein Tötungsvorsatz vor", so die Staatsanwältin.

Angehörige schlugen Alarm

Der Angeklagte durchsuchte die Wohnung nach Wertsachen und nahm schließlich rund 2.000 Euro Münzgeld und mehrere Handys mit. Darum wird ihm auch schwerer Raub angelastet. Die kolportierten 100.000 Euro fand er übrigens nicht. Nach dem Verlassen des Hauses ließ sich der wegen eines Urkundendeliktes vorbestrafte Mann von seiner Freundin abholen und sagte ihr, es sei "nicht so gut gelaufen". Der Bewohner sei doch daheim gewesen und er habe ihm aus Reflex "auf den Kopf" gehauen. Der Mann sei nun tot.

Nachdem der Möbelpacker anders als seinem üblichen Tagesablauf entsprechend am folgenden Tag nicht gesehen wurde, schlugen Angehörige Alarm. Polizei und Feuerwehr öffneten dann am Abend die Wohnung und stießen auf die blutüberströmte Leiche. Trotz intensiver Ermittlungsarbeit fehlte von einem Verdächtigen mehr als eineinhalb Jahre lang jede Spur. Erst im Jänner 2025 wurde der Mann festgenommen. Er hatte nach einem weiteren Einbruch eine DNA-Probe abgegeben, die in der Datenbank einen Treffer zum Mordfall ergab. Der Verdächtige bestritt die Tat zunächst. Allerdings packte kurz darauf seine nunmehrige Ex-Freundin aus: Sie ging zur Polizei und sagte, ihr Ex-Freund habe ihr die Tat gestanden.

"Ich war völlig überfordert mit der Situation"

"Es tut mir schrecklich leid, was da passiert ist. Ich bin selbst entsetzt, dass ich so etwas gemacht habe", sagte der Angeklagte vor Gericht. "Ich war überrascht, dass wer zu Hause ist. Er ist auf mich zugekommen, da habe ich zugeschlagen." Worte mit dem Opfer seien nicht gefallen. "Ich war völlig überfordert mit der Situation." Zugeschlagen habe er mit jenem Haken aus Metall, mit dem er zuvor in die Wohnung gekommen war.

Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Linz hat die lebenslange Haftstrafe für einen 36-jährigen Mann aus dem Tennengau wegen Mordes und schweren Raubes rechtskräftig bestätigt.
  • Der Angeklagte tötete in der Nacht auf den 31. Mai 2023 einen 52-jährigen Möbelpacker bei einem Wohnungseinbruch in Salzburg mit neun wuchtigen Schlägen gegen den Kopf.
  • Mit Kletterausrüstung drang der Täter in die Wohnung ein und entwendete rund 2.000 Euro Münzgeld sowie mehrere Handys, die angeblichen 100.000 Euro fand er nicht.
  • Erst eineinhalb Jahre nach der Tat wurde der Mann durch einen DNA-Treffer nach einem weiteren Einbruch festgenommen.
  • Das Gericht sah besondere Heimtücke und Brutalität als straferschwerend und ließ das Geständnis des Angeklagten nicht strafmildernd gelten.