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Missbrauchsanklage gegen Ex-Mitarbeiter von Sportverein

Heute, 08:10 · Lesedauer 2 min

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nun eine Missbrauchsanklage gegen einen 22-jährigen ehemaligen Mitarbeiter eines Kärntner Sportvereins erhoben. Die Anklage war vorerst nicht rechtskräftig, bestätigte Christian Pirker, Sprecher der Staatsanwaltschaft, einen Bericht der "Kleinen Zeitung". Zwölf betroffene Kinder und Jugendliche sind erfasst, dem Mann drohen fünf bis 15 Jahre Haft und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Konkret vorgeworfen werden dem Mann sexueller Missbrauch und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Anfertigung oder Besitz von bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen sowie sexueller Missbrauch von Jugendlichen. Der Mann hatte sich als Mitarbeiter des Sportvereins das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen erschlichen. Ursprünglich war von mehr als 20 Betroffenen die Rede, in mehreren Fällen wurden die Ermittlungen aber eingestellt. Die Staatsanwaltschaft beantragt nämlich auch die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum - in dem Fall kommen nur Delikte zur Anklage, die eine ein Jahr übersteigende Haftdrohung aufweisen.

Die hohe Strafdrohung von bis zu 15 Jahren ergibt sich daraus, dass es laut Staatsanwaltschaft in einem Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eine schwere Dauerfolge bei einer betroffenen Person gegeben hat. Die Anklage gegen den Mann war vorerst nicht rechtskräftig, es gilt nun eine 14-tägige Einspruchsfrist.

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat eine Missbrauchsanklage gegen einen 22-jährigen Ex-Mitarbeiter eines Kärntner Sportvereins erhoben, wobei zwölf betroffene Kinder und Jugendliche erfasst sind.
  • Dem Mann drohen fünf bis 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, weil ihm schwerer sexueller Missbrauch, Besitz und Anfertigung von kinderpornografischem Material sowie weitere Delikte vorgeworfen werden.
  • Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, es gilt eine 14-tägige Einspruchsfrist, während ursprünglich von mehr als 20 Betroffenen die Rede war.