Ministerium richtet Register für Intensivpatienten ein

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Das Gesundheitsministerium richtet ein Register ein, mit dem COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensiveinrichtungen erfasst werden. Der Schritt diene der Qualitätssicherung, hieß es in der am Mittwoch in Begutachtung geschickten Verordnung. Geführt werden soll das Register in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten. Im Register aufgenommen werden sollen Daten wie Name und Geburtsdatum der Patienten, die in weiterer Folge aber verschlüsselt werden.

Auch relevante klinische Daten zu Anamnese, zum Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen bzw. Risikofaktoren sollen einfließen. Und nicht zuletzt werden auch die Krankenanstalten selbst erfasst. Zur Verarbeitung der pseudonymisierten Daten berechtigt sein soll laut Verordnungstext die Gesundheit Österreich GmbH, und das nur für wissenschaftliche Zwecke.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Gesundheitsministerium richtet ein Register ein, mit dem COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensiveinrichtungen erfasst werden.
  • Im Register aufgenommen werden sollen Daten wie Name und Geburtsdatum der Patienten, die in weiterer Folge aber verschlüsselt werden.
  • Zur Verarbeitung der pseudonymisierten Daten berechtigt sein soll laut Verordnungstext die Gesundheit Österreich GmbH, und das nur für wissenschaftliche Zwecke.