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Messerattacke auf Gärtner war kein Mordversuch

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Ein 69-jähriger ist am Dienstag im Landesgericht Ried zu fünf Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Er soll auf einen Gärtnereibesitzer, der ihn bei einem Einbruch ertappt hatte, eingestochen haben. Einen Mordversuch - wie angeklagt - sahen die Geschworenen nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Der Innviertler war am 21. August des Vorjahres offenbar in eine Gärtnerei eingestiegen. Der Besitzer ertappte ihn auf frischer Tat, es kam zu einem Gerangel. Der 69-Jährige soll immer aggressiver geworden sein, er habe den 47-Jährigen bedroht und mit einem Messer mit 15 Zentimeter langer Klinge vor ihm herumgefuchtelt, so der Vorwurf. Als ihn dieser aber nicht gehen ließ, soll er ihn mit dem Messer schwer verletzt haben. Der Gärtnereibesitzer erlitt sechs Stichwunden im Brust- und Bauchbereich und musste später notoperiert werden. Trotz blutender Wunden habe er Gegenwehr geleistet, ergaben die Ermittlungen. Mit Unterstützung seiner 15- und 17-jährigen Söhne überwältigte er schließlich den Angeklagten. Dieser erlitt bei dem Vorfall einen Knöchelbruch, auch einer der Teenager wurde leicht verletzt.

Der Angeklagte bekannt sich nur zum Diebstahl schuldig, zum Mordversuch nicht. Er sagte, er habe das Grab eines Freundes schmücken wollen und deshalb in der Gärtnerei eine Eisblume oder ein Stiefmütterchen stehlen wollen. Dann habe er plötzlich eine Kiste mit Getränken gesehen und sich eine Limonade nehmen wollen. Dabei sei er vom Gärtnereibesitzer ertappt worden.

Er habe in dem folgenden Gerangel nur mit der Klinge herumgefuchtelt, meinte er. Er will nicht bemerkt haben, dass das Opfer verletzt war und auch nicht, dass er zugestochen habe. Und er könne sich die Verletzungen des 47-Jährigen, von denen er erst bei der Einvernahme bei der Polizei erfahren haben will, nur so erklären, dass dieser in das Messer gelaufen sei - eine Version, die vom gerichtsmedizinischen Sachverständigen postwendend als nicht möglich eingestuft wurde. Der Staatsanwalt betonte, dass nur zwei oder drei Zentimeter darüber entschieden hätten, ob eine Familie zerstört werde oder nicht.

Der 69-Jährige musste sich wegen Mordversuchs sowie noch wegen versuchten Diebstahls, Vergehen nach dem Waffengesetz und versuchter schwerer Nötigung verantworten. Der Gerichtssaal dürfte ihm nicht unbekannt gewesen sein: Er stand bereits 21 Mal vor Gericht, insgesamt hat er bereits 25 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht. Ihm drohten zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Die Geschworenen entschieden aber einstimmig gegen den Mordversuch und für die absichtlich schwere Körperverletzung. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren setzte es letztlich fünf Jahre.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 69-jähriger ist am Dienstag im Landesgericht Ried zu fünf Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden.
  • Er soll auf einen Gärtnereibesitzer, der ihn bei einem Einbruch ertappt hatte, eingestochen haben.
  • Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
  • Als ihn dieser aber nicht gehen ließ, soll er ihn mit dem Messer schwer verletzt haben.

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