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Messerangriff auf Frau in NÖ: 13 Jahre Haft und Einweisung

Vor rund einem Jahr kam es auf einem Reiterhof im Bezirk Mödling zu einer Messerattacke, die das 39-jährige Opfer nur knapp überlebte. Der 18-jährige mutmaßliche Täter wurde nun am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde der junge Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig,

Der Nordmazedonier vertrat auf dem Reiterhof seit Juli 2021 seinen Vater, der wegen einer Hochzeit in die Heimat gefahren war, als Stallbursche. Das spätere Opfer wollte am 13. August nach einem Ausritt das Zaumzeug in der Sattelkammer aufhängen. Die Attacke durch den Stallburschen kam laut der 39-Jährigen plötzlich. "Mein einziger Gedanke war: Fliehen", sagte sie in ihrer Befragung in Abwesenheit des Angeklagten.

Mit einem Klappmesser habe der Stallbursche mehrmals auf sie eingestochen, "ich bin Richtung Tür hingefallen, er hat sich über mich gebeugt und am Hals zu schneiden begonnen. Ich bin am Rücken gelegen und hatte eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben." Der Beschuldigte habe dann die Sattelkammer verlassen und die Schiebetür geschlossen.

Arzt traf blutendes Opfer zufällig: "Es war sehr knapp"

Die lebensgefährlich verletzte und stark blutende Frau konnte schließlich die Tür öffnen und mit ihrem Auto flüchten. Der Angreifer habe sie verfolgt, sagte die 39-Jährige. Als er die Beifahrertür aufreißen wollte, sei sie aufs Gas gestiegen. Das Auto machte einen Satz nach vorne und der Angeklagte sei weggelaufen. Der zufällig vorbeifahrende Gemeindearzt leistete Erste Hilfe und verständigte die Einsatzkräfte. "Es war sehr knapp" zwischen Leben und Tod, berichtete der Mediziner im Zeugenstand. Die Frau wurde vom Notarzthubschrauber in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen. Der Verdächtige wurde auf dem Reiterhof-Gelände festgenommen. An der sichergestellten Tatwaffe befanden sich Blutspuren des Angeklagten und der 39-Jährigen.

18-Jähriger verstrickte sich in Widersprüche

Der Beschuldigte hat laut der psychologischen Sachverständigen Anita Raiger die Eigenschaft, "neutrale Reize feindlich wahrzunehmen". Er vermutete - wie Zeugenaussagen ergaben, zu Unrecht -, dass sich das spätere Opfer bei der Frau des Reitstallbesitzers über ihn beschwert hatte. Der 18-Jährige hat seit seiner Festnahme verschiedene Versionen des Geschehenen präsentiert. Am Dienstag sagte er, die damals 38-Jährige habe auf ihn eingeschlagen. "Ich bin nicht schuldig, weil sie mit den Problemen begonnen hat", meinte der Beschuldigte laut Dolmetscherin. Sie sei ihm ins Messer gefallen und später am Boden liegend ein zweites Mal verletzt worden.

Opfer kämpft mit schweren Dauerfolgen

Die Blessuren waren laut dem gerichtsmedizinischen Gutachter Wolfgang Denk lebensbedrohlich und sind nicht mit der Schilderung des Angeklagten in Einklang zu bringen. Dem Opfer wurden durch zumindest acht wuchtige Bewegungen gegen Hals und Brustbereich massive Stich- bzw. Schnittverletzungen zugefügt. Die Frau leidet unter schweren Dauerfolgen. Die Privatbeteiligtenvertreterin machte Ansprüche von rund 26.500 Euro geltend. Zudem begehrte sie die Feststellung, dass der Angeklagte für Spät- und Dauerfolgen hafte. 1.000 Euro von der Familie des 18-Jährigen wurden während der Verhandlung übergeben.

Weitere Taten befürchtet - Einweisung beantragt

Den Vorwurf des Einbruchsdiebstahls bestritt der 18-Jährige ebenfalls. Der Beschuldigte ist laut Gutachten zurechnungsfähig. Der junge Mann hat dem psychiatrischen Sachverständigen Manfred Walzl zufolge eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung. "Ein Konglomerat aus Narzissmus, Paranoia und hoher Impulsivität hat zu dieser Explosion geführt", sagte der Gutachter. Weitere Anlasstaten seien zu befürchten, der Beschuldigte benötige Therapie. Die Anklagebehörde hat daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag auf das Martyrium des Opfers und beantragte einen Schuldspruch sowie eine Einweisung. Als Milderungsgründe bei einer Strafbemessung führte sie die Unbescholtenheit und das Krankheitsbild des Angeklagten an, zudem blieb es beim Versuch. Erschwerend nannte sie u.a. die "heimtückische, brutale und bestialische" Vorgehensweise. Die Verteidigerin sagte: "Man kann die Tat nicht beschönigen." Sie ersuchte darum, die Umstände - u.a. das Alter ihres Mandanten - zu berücksichtigen. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinen Schlussworten: "Es tut mir leid, dass ich das getan habe." Die Geschworenen starteten um 17.15 Uhr mit der Beratung.

13 Jahre Haft und Einweisung

Der 18-Jährige wurde anklagekonform wegen versuchten Mordes und Einbruchsdiebstahls schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde der junge Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Erklärung abgaben.

ribbon Zusammenfassung
  • Vor rund einem Jahr kam es auf einem Reiterhof im Bezirk Mödling auf eine Messerattacke, die das 39-jährige Opfer nur knapp überlebte.
  • Die Staatsanwaltschaft verlangt für den 18-Jährigen wegen Mordes Angeklagten die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
  • Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, verstrickte sich bei seiner Aussage in Widersprüche.
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