Mehrjährige Haftstrafen für falsche Polizisten in Wien
In vier Fällen betätigte sich der 28-Jährige als "Abholer", drei Mal wurde der 34-Jährige tätig. Dieser fasste am Ende wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs viereinhalb Jahre unbedingt aus, der Jüngere kassierte drei Jahre unbedingt. Dieser hatte sogar einen gefälschten Polizeiausweis hergestellt, um die Opfer zu täuschen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwalt sprach von "einer der verwerflichsten Betrugsformen". Betagte Personen, "die in ihrer Entscheidungskraft eingeschränkt sind", seien gezielt als Opfer ausgesucht worden. "Die zwei waren die untersten Glieder in der Kette", hielt dem Rudolf Mayer, der Verteidiger des 28-Jährigen, entgegen. Die Hintermänner der Gruppierung säßen in der Türkei. Im Unterschied zu den Angeklagten hätten diese "ein geringes Entdeckerrisiko" zu tragen und die Beute transferiert bekommen.
"Ihm ist es finanziell sehr schlecht gegangen", bemerkte Peter Philipp, der Rechtsvertreter des 34-Jährigen. Mit der Aussicht auf schnelles Geld sei sein Mandant "geködert" worden.
Die zwei Männer bekannten sich vor einem Schöffensenat umfassend schuldig, waren aber nicht bereit, an sie gerichtete Fragen zu beantworten. Sie beriefen sich auf das Aussageverweigerungsrecht. Laut Anklage hatten sie einen Schaden von über 300.000 Euro angerichtet. In einem Fall wurden 70.000 Euro in bar, ein Goldcollier, eine Goldkette und eine Goldmünze übergeben, in einem anderen Fall 40.000 Euro und ein mehrere Kilogramm schwerer Goldbarren im Wert von 170.000 Euro. Der Versuch, mit dem falschen Polizeiausweis an acht Kilogramm Gold im Wert von rund 400.000 zu kommen, ging allerdings daneben.
Zusammenfassung
- Die Täter traten in sieben Fällen als sogenannte 'Abholer' auf, wobei sie unter anderem mit einem gefälschten Polizeiausweis Bargeld und Gold im Wert von bis zu 170.000 Euro sowie 70.000 Euro Bargeld erbeuteten.
- Ein Versuch, mit dem gefälschten Ausweis acht Kilogramm Gold im Wert von rund 400.000 Euro zu erlangen, scheiterte; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.