GefängnisAPA/AFP

Medizinischer Notfall?

In Zelle in Justizanstalt Salzburg: Häftling tot aufgefunden

Heute, 12:17 · Lesedauer 2 min

Ein 36-jähriger Häftling ist Medienberichten zufolge am Freitag in seiner Einzelzelle in der Justizanstalt Salzburg von Justizwachebeamten tot aufgefunden worden.

Die Wiederbelebungsversuche sind erfolglos verlaufen. Ein Fremdverschulden oder ein Suizid wird von den Behörden ausgeschlossen. Zur Klärung der Todesursache wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet.

Der gebürtige Tiroler war erst am Donnerstag wegen des Verdachts der fortgesetzten Gewaltausübung von der Polizei in die Justizanstalt gebracht worden. Entdeckt wurde der Tote am Freitag in der Früh.

Er lag am Boden des Haftraumes, der in der Nacht abgesperrt war. "Er war bei der Einlieferung unauffällig", wird der Sprecher der Justizanstalt, Johannes Ebner, in den "Salzburger Nachrichten" (Samstagausgabe) zitiert.

Vermutlich hat ein medizinischer Notfall zum Tod geführt

Auf Wunsch des Häftlings wurde er in einem Einzelhaftraum untergebracht, der kameraüberwacht ist. "Weil er gegen 4.00 Uhr früh nicht mehr am Überwachungsbildschirm zu sehen war, hat ein Kollege des Nachtdienstes Nachschau gehalten und ihn entdeckt", erklärte Ebner. Vermutlich hat ein medizinischer Notfall zum Tod des Tirolers geführt. Er wohnte zuletzt in der Stadt Salzburg.

Laut "Kronen Zeitung" war der Insasse zum ersten Mal in Haft. Die Salzburger Staatsanwaltschaft habe nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das sei ein üblicher Vorgang, um eine Obduktion anordnen zu lassen.

Aufnahmen aus der Überwachungskamera könnten keinen Aufschluss zum Tod des Häftlings geben, da sie aus rechtlichen Gründen nicht gespeichert werden.

Innerhalb 30 Stunden: 2 Gefängnisausbrüche in NÖ

Zusammenfassung
  • Ein 36-jähriger Häftling ist Medienberichten zufolge am Freitag in seiner Einzelzelle in der Justizanstalt Salzburg von Justizwachebeamten tot aufgefunden worden.
  • Die Wiederbelebungsversuche sind erfolglos verlaufen. Ein Fremdverschulden oder ein Suizid wird von den Behörden ausgeschlossen.
  • Zur Klärung der Todesursache wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet.