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Mädchen mehrfach missbraucht: Mann in Eisenstadt verurteilt

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Ein 57-jähriger Niederösterreicher ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er die minderjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin von 2011 bis 2015 mehrfach sexuell missbraucht haben soll. Ein Jahr muss der Mann, der sich vor Gericht schuldig bekannte, unbedingt absitzen. Warum er das gemacht habe, könne er sich selbst nicht erklären, betonte er.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten sexuellen Missbrauch bzw. in drei Fällen schweren sexuellen Missbrauch vor. Er soll die zu Beginn Neunjährige regelmäßig unsittlich berührt und dreimal "dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen" getätigt haben, wie der juristische Terminus lautet. Immer wieder habe er es ausgenutzt, wenn er mit dem Kind alleine war, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Im Zimmer des Mädchens habe er einen Fernseher und eine Spielkonsole montiert und in der Folge viel Zeit dort verbracht. Auch Erotikfilme habe er mit dem Kind angeschaut.

Die Mutter habe er im Internet kennengelernt. Sie habe das Mädchen mit in die - mittlerweile beendete - Beziehung gebracht, erzählte der 57-Jährige vor Gericht. 2009 seien sie im Nordburgenland zusammengezogen. Angefangen habe der Missbrauch in einer Nacht, die er mit dem Kind zusammen in einem Zelt im Garten verbrachte. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht hab", sagte er. Danach habe er das Mädchen regelmäßig berührt. Erst 2015 habe er damit aufgehört. "Es tut mir leid, ich schäme mich dafür", betonte der Angeklagte.

Das Mädchen vertraute sich laut Staatsanwaltschaft erst 2019 einer Verwandten an. Damals waren die Mutter und der 57-Jährige bereits getrennt. Der Niederösterreicher wurde neben der teilbedingten Haftstrafe auch dazu verurteilt, dem Opfer 10.000 Euro zu zahlen und für künftige Folgeschäden zu haften. Während der dreijährigen Probezeit muss er eine Psychotherapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann nahm es an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Jahr muss der Mann, der sich vor Gericht schuldig bekannte, unbedingt absitzen.
  • Das Mädchen vertraute sich laut Staatsanwaltschaft erst 2019 einer Verwandten an.

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