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Bei vollem Gehalt: Lehrerin 16 Jahre krankgeschrieben

Heute, 09:48 · Lesedauer 2 min

Eine Lehrerin aus Deutschland soll seit 16 Jahren ihr volles Gehalt bekommen - dabei sei sie in dieser gesamten Zeit durchgängig krankgeschrieben gewesen. In dem Fall urteilte nun das Oberste Gericht.

Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen soll seit dem Jahr 2009 zu Hause geblieben sein, berichtete die "Bild". Ihre Atteste wegen psychischer Probleme habe sie Jahr für Jahr verlängern lassen. 

Da sie eine Beamtin ist, habe sie auch im Krankenstand ihr volles Gehalt ausgezahlt bekommen. Anders als bei normalen Angestellten sei diese Bezahlung auch bei längerer Krankheit unbefristet. 

Als Studienrätin habe sie pro Monat zwischen 5.051 und 6.174 Euro verdient, so die Besoldungsstelle.

Lehrerin zog vor Gericht

Im April 2025 dürfte man aber doch stutzig geworden sein. Die Frau sei vom Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert worden, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Die Lehrerin zog daraufhin vor Gericht. "Nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit" sei diese Anordnung für sie "nicht mehr nachvollziehbar", zitierte die "Bild". 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab, das Oberverwaltungsgericht bestätigte am 12. August diese Entscheidung.

Frau muss zum Amtsarzt

Das Gericht erklärte, dass der Arbeitgeber und die Allgemeinheit "ein berechtigtes Interesse" daran hätten, "dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind, aber auch daran, dass Beamte, die dienstfähig sind, ihren Dienst auch tatsächlich versehen und nicht ohne Dienstleistung vollalimentiert werden."

Die Frau müsse daher beim Amtsarzt erscheinen. Er soll prüfen, ob sie tatsächlich dienstunfähig ist. Wenn das der Fall sei, erhalte sie nicht ihr volles Gehalt, sondern eine Pension, die niedriger ausfalle. Die Verfahrenskosten habe sie selbst zu zahlen.

Video: Krank im Urlaub

Zusammenfassung
  • Eine Lehrerin aus Deutschland soll seit 16 Jahren ihr volles Gehalt bekommen - dabei sei sie in dieser gesamten Zeit durchgängig krankgeschrieben gewesen.
  • Die Frau sei vom Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert worden, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
  • Die Lehrerin zog daraufhin vor Gericht. "Nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit“ sei diese Anordnung für sie "nicht mehr nachvollziehbar", zitierte die "Bild".
  • Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab, das Oberverwaltungsgericht bestätigte am 12. August diese Entscheidung.
  • Die Frau müsse daher beim Amtsarzt erscheinen.