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Lebenslange Haft für rechtsextremen Mörder von CDU-Politiker Lübcke

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Wegen des Mordes an dem deutschen CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Wegen des Mordes an dem deutschen CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Lübcke, Regierungspräsident des hessischen Bezirks Kassel, war im Juni 2019 auf der Terrasse des eigenen Hauses erschossen worden.

Die Tat hatte nach Überzeugung der Anklagevertreter ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Der Mitangeklagten Markus H. zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sprach den 44-Jährigen am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Vom Anklagevorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord an Lübcke sprachen die Richter ihn hingegen frei.

Angeklagter gestand die Tat

E. sprachen die Richter zugleich vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber 2016 frei, der ebenfalls Teil der Anklage war. Er hatte den Vorwurf stets bestritten, die Bundesanwaltschaft sah ihn aber als erwiesen an. Die Tötung Lübckes räumte E. ein, die Verteidigung plädierte auf Totschlag.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Ort Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven erschossen haben. Es war der erste rechtsextreme Mord an einem deutschen Politiker seit 1945.

Das Verbrechen löste großes Entsetzen und große Anteilnahme aus. Landesweit wurde nach der Tat unter anderem über einen höheren Schutz von Lokalpolitikern vor Bedrohungen sowie die Gefahren durch Rechtsextremismus und Hasskommentare im Internet diskutiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen des Mordes an dem deutschen CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
  • Der Mitangeklagten Markus H. zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sprach den 44-Jährigen am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig.
  • Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Ort Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven erschossen haben.
  • Es war der erste rechtsextreme Mord an einem deutschen Politiker seit 1945. Das Verbrechen löste großes Entsetzen und große Anteilnahme aus.