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Ländle-Führerscheincausa ohne rechtlichen Folgen

28. Okt. 2025 · Lesedauer 2 min

Die hohe Durchfallquote bei Führerscheinprüfungen in Vorarlberg hatte nach Recherchen der "Vorarlberger Nachrichten" zu heftigen öffentlichen Diskussionen und verschiedenen Aktivitäten der Politik und der Justiz gesorgt. Am Dienstagmittag teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit, "keine Ermittlungen wegen der medial kolportieren, angeblichen Vorarlberger Führerscheinaffäre" einzuleiten.

Aus den zur Prüfung vorliegenden Medienberichten und Informationen, die vereinzelt auch von Einzelpersonen als Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck gerichtet worden waren, könne kein Anfangsverdacht wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung abgeleitet werden, so die Staatsanwaltschaft: "Damit war von der Einleitung von Ermittlungen abzusehen."

Eine hohe Durchfallquote bei Fahrprüfungen weise "allenfalls auf einen strengen Prüfungsmaßstab hin". Daraus könne aber nicht geschlossen werden, dass Fahrprüfer die praktische Fahrprüfung willkürlich als "nicht bestanden" beurteilt hätten, obwohl tatsächlich die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung der Fahrprüfung vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat über dieses Prüfungsergebnis am 3. September 2025 einen Vorhabensbericht erstattet, der dem Justizministerium vorgelegt und nunmehr genehmigt wurde.

Im Raum stand, dass Prüfer mit nicht bestandenen Fahrprüfungen ein Geschäftsmodell etabliert haben könnten. Die Verkehrsrechtsabteilung des Landes soll die Probleme ignoriert haben, so einer der Vorwürfe. 2024 fiel beispielsweise knapp die Hälfte der Prüflinge durch, während es zum Beispiel in der Steiermark nur 21 Prozent waren.

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wird wegen der sogenannten Vorarlberger Führerscheinaffäre keine Ermittlungen einleiten, da kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vorliegt.
  • 2024 fielen in Vorarlberg knapp 50 Prozent der Prüflinge durch die Führerscheinprüfung, während die Durchfallquote in der Steiermark bei nur 21 Prozent lag.
  • Der Verdacht, Prüfer hätten mit nicht bestandenen Fahrprüfungen ein Geschäftsmodell etabliert, bestätigt sich laut Justiz nicht, und das Justizministerium hat den Vorhabensbericht am 3. September 2025 genehmigt.