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Kritik von NGOs an neuer Verordnung zur Tierhaltung

Heute, 09:03 · Lesedauer 4 min

Kommende Woche endet die Begutachtungsfrist für zwei novellierte Verordnungen des Gesundheitsministeriums zur Tierhaltung in Österreich. Künftig müssen Halterinnen und Halter von Hunden sowie Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln verpflichtend einen Sachkundenachweis absolvieren. Die heimischen Tierschutzorganisationen kritisieren am Freitag, dass es "de facto keinerlei qualitative Anforderungen an jene Personen, die diese Kurse leiten sollen" gibt.

In der Verordnung werden als zentrale Kriterien lediglich "fachliche Eignung (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen)" und "langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit und dem Training von Hunden" genannt - ohne weitere Erläuterung, so die Kritik von Vier Pfoten, dem Verein gegen Tierfabriken, Tierschutz Austria, dem Verein Freunde der Tierecke, der Pfotenhilfe, dem Verband pro-tier und dem Tierheim Krems. Sie fordern, dass das Abhalten der Kurse ausschließlich "tierschutzqualifizierten Hundetrainerinnen und Trainern" vorbehalten sein sollte. Dieses Gütesiegel wird vom Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergeben.

Für den Tierschutz zuständig ist Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Das Staatssekretariat wies die Kritik am Freitag zurück und sprach von einem "tragfähigen Kompromiss mit allen neun Bundesländern", in diesem "sensiblen Bereich" habe es "teils verhärtete Positionen" gegeben, sagte ein Sprecher. Der Entwurf enthalte erstmals bundesweite Mindeststandards und gebe den Bundesländern gleichzeitig die Möglichkeit, darüber hinaus strengere Maßnahmen zu setzen. "Die Kurse für den Sachkundenachweis dürfen ausschließlich von fachlich geeigneten Personen mit nachweisbarer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung angeboten werden. Es gibt keine automatische Zulassung: Die Länder müssen Anbieter ausdrücklich ermächtigen", betonte der Sprecher. Die Begutachtung läuft noch bis 13. März. "Wir laden alle Expertinnen und Experten ein, sich in diesem Prozess konstruktiv mit Kritik und Anmerkungen einzubringen."

"Es kann nicht sein, dass künftig Hinz und Kunz den angehenden Halterinnen und Haltern beibringen dürfen, wie Hunde zu halten sind! Wenn es nach der Verordnung geht, werden nicht nur sämtliche selbst ernannte Hundetrainer als Kursleitende zugelassen, deren Kenntnisse nicht dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen, sondern es können auch Personen, die mit Gewalt in der Hundeerziehung arbeiten, zugelassen werden. Das ist ein völliger Irrsinn und kann an sich schon einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen", hatte zuvor Vier Pfoten-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck kritisiert. "Das Gütesiegel 'Tierschutzqualifizierter Hundetrainer:in' entstand auf Initiative des Ministeriums als Qualitätssicherung im Hundetraining und wurde aus Steuermitteln aufgebaut. Nun erklärt dasselbe Ministerium das Gütesiegel für praktisch wertlos, wenn alle anderen genauso gut die Sachkunde prüfen dürfen", meinte Brigid Weinzinger vom Verband pro-tier.

Kriterien zum Entzug der Ermächtigung für NGOs nicht ausreichend

Bemängelt wird auch, dass nur "tierquälerisches oder schwerwiegendes Verhalten" zum Entzug der Ermächtigung, Sachkundekurse durchzuführen, führt. Konkret heißt es im Entwurf, dass die Ermächtigung bei "Vorliegen schwerwiegenden Fehlverhaltens" jederzeit entzogen werden kann und ein solches jedenfalls vorliegt, "wenn eine Person wegen tierquälerischen Verhaltens von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde rechtskräftig verurteilt bzw. bestraft worden oder die Staatsanwaltschaft aufgrund diversioneller Maßnahmen von der Strafverfolgung zurückgetreten ist. Dies ist weiters der Fall, wenn eine Person wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben rechtskräftig verurteilt worden ist." Das würde bedeuten, dass andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz keinerlei Konsequenzen haben. "Das ist grob fahrlässig", meinte Weissenböck.

Besonders unverständlich sei, dass man sich nicht an bereits etablierten Sachkunde-Modellen mit hohen Tierschutz-Standards wie z. B. der Hunde- und Exoten-Sachkunde in Wien orientiert hat. Diese wurden von der Tierschutzombudsstelle Wien entwickelt und haben sich seit Jahren in der Praxis bewährt, so die Tierschutz-Vertreterinnen und Vertreter. Sie fordern von der zuständigen Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass diese Verordnungen so nicht in Kraft treten dürfen. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass die Qualität der Sachkundenachweise sowohl fachlich als auch tierschutzrechtlich gewährleistet sei.

Eine Nachbesserung der Novelle fordert auch Olga Voglauer, Tierschutzsprecherin der Grünen. Die Gruppe der Personen, die die Kurse abhalten sollen, sei zu weit gefasst. Außerdem sprach sich Voglauer gegen die enthaltenen Ausnahmen von der Verpflichtung zum Sachkundenachweis aus. "Nur weil jemand bereits einen Hund hat oder in den letzten Jahren einen gehalten hat, kann doch von Sachkunde noch lange keine Rede sein. Diese Verordnung kann und darf nicht in dieser Form beschlossen werden, hier muss dringend nach der Begutachtungsphase nachgeschärft werden", so Voglauer.

Zusammenfassung
  • Ab kommender Woche ist für Halter:innen von Hunden, Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln in Österreich ein verpflichtender Sachkundenachweis vorgesehen, wobei die Begutachtungsfrist für die neuen Verordnungen am 13. März endet.
  • Mehrere Tierschutzorganisationen kritisieren, dass die Anforderungen an Kursleiter:innen zu ungenau sind und fordern, dass nur tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen mit Gütesiegel des Messerli-Instituts die Kurse abhalten dürfen.
  • Das Gesundheitsministerium spricht von einem Kompromiss mit bundesweiten Mindeststandards, während NGOs bemängeln, dass andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz für Kursanbieter:innen ohne Konsequenzen bleiben.