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Krida-Schuldspruch für 48-Jährigen in Klagenfurt

31. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Ein 48 Jahre alter Kroate ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro (360 Tagessätze) und 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er war einer von ursprünglich vier Angeklagten, die zusammen mit Malversationen in der Baubranche einen Millionenschaden verursacht haben sollen. Das Urteil für den Kroaten ist bereits rechtskräftig.

Ein Angeklagter war am Donnerstag gar nicht erst bei Gericht erschienen, sein Verfahren wurde ausgeschieden. Gegen zwei weitere, unter ihnen laut Anklage der "Kopf" des kriminellen Quartetts, wurde zur weiteren Beweiserhebung vertagt. Entschieden werden muss in dem Fall über die individuelle Schuld der Männer, die ein Firmengeflecht geschaffen hatten, das "nicht auf nachhaltiges Wirtschaften" ausgerichtet war, über das vielmehr Zahlungsflüsse und Geldentnahmen verschleiert wurden, erklärte Staatsanwältin Sarah Offner. Neben den genannten Delikten geht es um Betrug, Untreue und Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.

Der 48-Jährige zeigte sich geständig, spielte aber seine Schuld herunter. "Ich habe nur gearbeitet und die anderen haben das getan, was sie getan haben", übersetzte die Dolmetscherin seine Aussage. Der Mann war laut Firmenbuch Geschäftsführer und entnahm insgesamt 400.000 Euro aus der Firma, um sie weiterzugeben - wie ihm das der Mitangeklagte, ein 47 Jahre alter Serbe, gesagt hatte.

Das Geständnis und die "untergeordnete Rolle beim Tatbegehen" berücksichtigte der Schöffensenat bei der Strafzumessung. Der 48-Jährige sowie die Staatsanwältin waren mit dem Urteil einverstanden und erklärten Rechtsmittelverzicht.

Zusammenfassung
  • Ein 48-jähriger Kroate wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu 7.200 Euro Geldstrafe und 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.
  • Er entnahm als Geschäftsführer 400.000 Euro aus der Firma, um sie auf Anweisung eines Mitangeklagten weiterzugeben, und war Teil eines Firmengeflechts, das einen Millionenschaden verursachte.
  • Das Urteil ist rechtskräftig, während gegen zwei weitere Angeklagte, darunter den mutmaßlichen Kopf des Quartetts, das Verfahren vertagt wurde.