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Komplizin von erschossenem Einbrecher in Salzburg verurteilt

Heute, 10:59 · Lesedauer 3 min

Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag eine 30-jährige Ungarin wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle zu einer großteils bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Bei der Frau handelt es sich um die Lebensgefährtin und Komplizin jenes 31-jährigen Ungarn, der Ende Juli 2025 bei einem gemeinsamen Einbruchsversuch in der Stadt Salzburg von einem Hausbewohner erschossen wurde. Der 66-jährige Schütze sitzt seit Mitte Oktober wegen Mordverdachts in U-Haft.

Die angeklagte dreifache Mutter ist nicht vorbestraft und war zuletzt ohne Arbeit. Sie lebt in ihrer ungarischen Heimat vom offenbar gewalttätigen Kindsvater getrennt. Laut Anklage soll die Frau zunächst im Juni ihrem neuen Partner, dem später getöteten Einbrecher, nach Salzburg gefolgt sein. Gemeinsam sollen sie zweimal in Häuser bzw. Wohnungen eingebrochen und zudem einen E-Scooter und eine Bankomatkarte gestohlen haben.

Am 31. Juli 2025 kam es dann zu dem folgenschweren versuchten Einbruchsdiebstahl in Salzburg-Gnigl. Das Paar soll den Maschendrahtzaun zum Wohnhaus aufgeschnitten haben und über den Garten zur Terrasse gelangt sein. Dort sammelte das Duo Beute aus dem Haus zusammen. Nachdem sie bereits einen Teil des Diebesguts weggebracht hatten, kehrten sie zum Haus zurück. Dabei wurden sie vom heimkommenden Bewohner überrascht, der den Einbrecher erschoss.

Vor Gericht bekannte sich die Ungarin am Donnerstag zwar schuldig, behauptete aber, nur Mitläuferin gewesen zu sein. "Ich war verliebt und bin nur mit ihm mitgegangen." Sie sei bei den Einbrüchen dabei gewesen, habe aber selbst nie Beute mitgenommen. Allerdings ist sie auf dem Bild einer Überwachungskamera auf dem gestohlenen E-Scooter zu sehen. Wie hoch die angerichteten Schäden waren, lässt sich nicht genau sagen. Zwei Betroffene nannten keine Summen, in einem Fall waren es rund 2.500 Euro.

Die Verteidigerin der 30-Jährigen stellte eine Gewerbsmäßigkeit bei den Taten in Abrede, was die Richterin anders sah. Sie gestand der Frau zwar eine Traumatisierung durch die Tragödie zu, verurteilte die 30-Jährige dann rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt. Weil die Frau seit 23. Oktober in U-Haft sitzt, dürfte sie das Gefängnis somit noch vor den Weihnachtsfeiertagen verlassen.

Ermittlungen gegen Hausbesitzer wegen Mordverdachts

Die Richterin ließ am Donnerstag keine Fragen zu, die die tödlichen Schüsse betrafen. Der 66-jährige Hausbesitzer befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Eine Anklage gegen ihn gibt es noch nicht - und damit auch noch keinen Termin für ein Gerichtsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft sieht dringenden Mordverdacht, weil der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte. Der 31-Jährige wurde aus knapp zehn Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen. Dies würde im Gegensatz zu der vom Schützen behaupteten Notwehrsituation stehen. Der 66-Jährige hatte zunächst ausgesagt, vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden zu sein.

Der Hausbesitzer wurde im Oktober auch wegen Tatbegehungsgefahr festgenommen. Der Mann soll trotz des anhängigen Ermittlungsverfahrens und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots versucht haben, seine Faustfeuerwaffe wieder von der Polizei zurückzubekommen. Sein Argument: Er brauche diese, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.

Zusammenfassung
  • Eine 30-jährige Ungarin wurde am Landesgericht Salzburg wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle zu 15 Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt.
  • Ihr 31-jähriger Komplize und Lebensgefährte wurde am 31. Juli 2025 bei einem Einbruchsversuch in Salzburg-Gnigl von einem 66-jährigen Hausbesitzer erschossen, der seit Mitte Oktober wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft sitzt.
  • Die Schadenshöhe der Einbrüche ist nur teilweise bekannt, in einem Fall wurden rund 2.500 Euro genannt, und die Angeklagte könnte das Gefängnis noch vor den Weihnachtsfeiertagen verlassen.