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Kleinkind erstickte an Würstchen - Hersteller vor Gericht

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Weil ein knapp dreijähriger Bub sich an einem Wurststück verschluckte und starb, steht der Produzent wegen fahrlässiger Tötung in Frankreich vor Gericht.

Weil ein kleiner Bub an einem Würstchen erstickt ist, steht in Frankreich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht. Der Prozess gegen den Konzern wegen fahrlässiger Tötung begann am Montagnachmittag im südwestfranzösischen Dax, wie die dortige Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Für den Konzern sei Freispruch beantragt worden. Am 8. Februar solle ein Urteil verkündet werden.

Was ist passiert?

Im August 2014 erstickte ein zwei Jahre und elf Monate alter Bub auf einem Campingplatz an der Atlantikküste. Die Mutter hatte für mehrere Kinder die Wurst in Scheiben geschnitten. Nachdem sich der Junge an der Wurst verschluckt hatte, konnten weder die Eltern noch eine Krankenschwester das Wurststück entfernen. Der Bub erlitt einen Herzstillstand, auch die Sanitäter konnten ihn nicht wiederbeleben.

Warnhinweis gefordert

Laut dem Anwalt der Familie, entspricht "der Durchermesser der Würstchen genau dem der Speiseröhre der Kleinen". Der Hersteller hatte nach dem Unglück einen neuen Warnhinweis auf der Rückseite angebracht. Dort steht: "Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden." Zu wenig für die Eltern, sie wollen einen Hinweis auf der Vorderseite. In der Verteidigung habe es zudem geheißen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich.

Der Wurstwarenhersteller Herta hat nach eigenen Angaben Standorte im westfälischen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich. Wie Nestle Frankreich schreibt, war das Unternehmen 1986 der Nestle-Gruppe beigetreten.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil ein kleiner Bub an einem Würstchen erstickt ist, steht in Frankreich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht.
  • Im August 2014 erstickte ein zwei Jahre und elf Monate alter Bub auf einem Campingplatz an der Atlantikküste.
  • Die Mutter hatte für mehrere Kinder die Wurst in Scheiben geschnitten.
  • Nachdem sich der Junge an der Wurst verschluckt hatte, konnten weder die Eltern noch eine Krankenschwester das Wurststück entfernen.
  • Laut dem Anwalt der Familie, entspricht "der Durchermesser der Würstchen genau dem der Speiseröhre der Kleinen".
  • Der Hersteller hatte nach dem Unglück einen neuen Warnhinweis auf der Rückseite angebracht: "Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden.

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