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Kind im OP-Saal: Staatsanwaltschaft beruft gegen Freisprüche

Heute, 14:47 · Lesedauer 1 min

Nach dem Freispruch für zwei Mediziner in Graz, die eine Zwölfjährige mit in den Operationssaal genommen hatten, hat die Staatsanwaltschaft Graz volle Berufung angekündigt. Sprecher Christian Kroschl bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung". Damit geht der Akt an die nächste Instanz. Das ist nach der Verhandlung am Bezirksgericht Graz-Ost nun das Landesgericht Graz. Dort wird entschieden, ob der Fall vor Gericht neu aufgerollt wird.

Eine Neurochirurgin und ihr Kollege waren seit Oktober wegen leichter Körperverletzung vor Gericht gestanden: Die Frau hat im Jänner 2024 ihre Tochter zu einer Schädeloperation mitgenommen, wo die damals Zwölfjährige laut Anklage ein Loch für eine Sonde in die Schädeldecke eines Patienten gebohrt haben soll. Aus Mangel an Beweisen erfolgte am Mittwoch ein Freispruch. "Es gibt keine unmittelbaren Zeugen, es ist nicht feststellbar, ob das Kind gebohrt hat", führte die Richterin in der Urteilsbegründung aus. Der Freispruch ist damit weiterhin nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Graz hat nach den Freisprüchen für zwei Mediziner, die eine Zwölfjährige in den OP-Saal mitnahmen, volle Berufung eingelegt.
  • Die Neurochirurgin hatte ihre Tochter im Jänner 2024 zu einer Schädeloperation mitgenommen, bei der das Mädchen laut Anklage ein Loch in die Schädeldecke eines Patienten gebohrt haben soll.
  • Das Bezirksgericht Graz-Ost sprach die Angeklagten mangels Beweisen frei, doch der Freispruch ist nicht rechtskräftig und das Landesgericht Graz entscheidet nun über eine mögliche Neuverhandlung.