"Keine Vergewaltigung" im Fall Leonie: Anwalt erzählt Sicht des 18-Jährigen

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Der Anwalt des tatverdächtigen Wohnungsmieters im Todesfall um die 13-jährige Leonie sagt, es habe keine Vergewaltigung gegeben.

Am Mittwoch gestand der 18-jährige Verdächtige im Fall um das in Wien tot aufgefundene Mädchen unterlassene Hilfeleistung. Sein Anwalt, Thomas Nirk, erklärt in einem ausführlichen Interview mit PULS 24, dass er seinem Mandanten dazu geraten habe. 

Sein Mandant habe ihm eine Geschichte erzählt, die sich für Nirk durchaus schlüssig anhöre und durch Fakten gestützt sei. Spätabends hätten ihn Leonie und zwei Burschen besucht. Er wollte sich schlafen legen, weil er am nächsten Tag zur Arbeit musste. Die drei hätten ihn nach Drogen gefragt, die er aber weder gehabt habe, noch nehme. 

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Leonie hätte dann später mit den beiden ebenfalls inzwischen Tatverdächtigen "geknutscht". Das Mädchen hätte dem 18-Jährigen jedoch schon früher erzählt, dass einer der Tatverdächtigen erzähle, sie sei seine Freundin und dass er Sex mit ihr haben wolle, sie jedoch nicht. Später sei es zum Sex zwischen Leonie und einem der Männer gekommen, "mein Mandant hat ihr die Hand gehalten, warum er das getan hat, weiß ich nicht." Später sei es auch zum Sex mit dem zweiten gekommen, jedoch nicht mit Nirks Mandanten. 

Leonie hätte sich später nicht wohl gefühlt. Erst hätten die Burschen versucht, ihren Kreislauf mit Joghurt und Honig zu stabilisieren, dann habe man sie gestützt und auf die Straße gebracht. Der 18-Jährige wollte erst auf seinem Zimmer bleiben, ging den anderen dann nach. Als er merkte, dass es dem Mädchen nicht gut ging hätte er erst Hilfe gerufen, dann mit einer Herz-Druck-Massage begonnen. 

Eine Zeugin hätte laut dem Anwalt ausgesagt, dass sie das beobachtet habe und die Herzdruckmassage fortgesetzt hätte. Leonie müsse also zu diesem Zeitpunkt noch Lebenszeichen von sich gegeben haben, schließt der Verteidiger. Als die Rettung dann kam sei der 18-Jährige zur Arbeit gegangen. Dort habe ihn die Polizei später abgeholt. 

Zeitungsberichte, dass sein Mandant Leonie vergewaltigt und umgebracht hätte, würden dazu nicht passen. 

Unterlassene Hilfestellung

Dass sein Mandant dann unterlassene Hilfestellung zugegeben hatte, sei auf Nirks Belehrung zurückzuführen. Er, Nirk, hätte den 18-Jährigen aufgeklärt, dass er Hilfe hätte holen müssen, als er merkte, dass es ihr nicht gut gehe. Auch dass Leonie gesagt hatte, dass sie keinen Sex wollte, hätte ihn motivieren müssen, Hilfe zu holen. "'Wenn festgestellt wird, dass es tatsächlich Missbrauchsspuren gibt, dann ist die Geschichte meines Mandanten unzutreffend", so der Anwalt. 

ribbon Zusammenfassung
  • Der Anwalt des tatverdächtigen Wohnungsmieters im Todesfall um die 13-jährige Leonie sagt, es habe keine Vergewaltigung gegeben.
  • Sein Mandant habe ihm eine Geschichte erzählt, die sich für Nirk durchaus schlüssig anhöre und durch Fakten gestützt sei.
  • Spätabends hätten ihn Leonie und zwei Burschen besucht.
  • Leonie hätte dann später mit den beiden ebenfalls inzwischen Tatverdächtigen "geknutscht", später sei es auch zum Sex gekommen. "Mein Mandant hat ihr die Hand gehalten, warum er das getan hat, weiß ich nicht."
  • Leonie hätte sich später nicht wohl gefühlt. Als er merkte, dass es dem Mädchen nicht gut ging hätte er erst Hilfe gerufen, dann mit einer Herz-Druck-Massage begonnen. 
  • Eine Zeugin hätte laut dem Anwalt ausgesagt, dass sie das beobachtet habe und die Herzdruckmassage fortgesetzt hätte. Leonie müsse also zu diesem Zeitpunkt noch Lebenszeichen von sich gegeben haben, schließt der Verteidiger.