Keine FFP2-Maskenpflicht für Lehrer bei Test-Verweigerung

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Für Lehrer, die nicht an den Corona-Massentests teilnehmen, wird es keine Konsequenzen geben.

Diese werden auch nicht zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, wie zuletzt vom Bildungsministerium angedeutet. Das wird auf der Homepage des Ressorts klargestellt. Allerdings wird unabhängig von der Teilnahme am Test Lehrern das Tragen von Mund-Nasenschutz empfohlen. Die Schulleitung kann zudem bei Bedarf am Schulstandort eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken aussprechen.

Nachdem die Teilnahme freiwillig ist, müssen Lehrer der Schule auch nicht melden, ob sie beim Test bei einer der rund 100 Teststationen in allen Bezirkshauptstädten waren oder nicht. Anders schaut es aus, wenn Lehrer sich testen lassen, der Antigentest ein positives Ergebnis liefert und dieses durch den im Anschluss durchgeführten PCR-Test bestätigt wird: In diesem Fall haben die Betroffenen die Schulleitung "unmittelbar danach darüber in Kenntnis zu setzen". Immerhin sei damit eine Gefährdung verbunden und der Dienstgeber müsse in die Lage versetzt werden, Ersatzpersonal zu organisieren bzw. weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die Anmeldung für den Test, der in sechs Bundesländern am Wochenende vor der geplanten Wiederöffnung der Schulen (5./6. Dezember) stattfindet, ist für Lehrer, Kindergartenpädagogen sowie alle anderen Schul- und Kindergartenmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (etwa Freizeitpädagogen, Verwaltungs- oder Reinigungspersonal) ab Mittwoch unter oesterreich.gv.at möglich. In Wien, Tirol und Vorarlberg werden Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen hingegen im Rahmen der allgemeinen Massentests mitgetestet (Wien: 4. bis 13.12., Tirol und Vorarlberg: 4. bis 6.12.).

Die Tests, die vom Bundesheer und dem Gesundheitsministerium abgewickelt werden, sollen grundsätzlich nahe dem Wohnort stattfinden. Um Wartezeiten zu vermeiden, gibt es einen konkreten Termin für die Testung. Das Ergebnis soll nach 20 Minuten vorliegen und spätestens nach einer Stunde per SMS oder Mail kommuniziert werden.

"Ein Nasen-Rachen-Abstrich ist vielleicht unangenehm, aber nicht schmerzhaft, und er bringt Sicherheit über den Infektionsstatus", wirbt das Ministerium um möglichst rege Teilnahme. Lehrer, die sich zu einem anderen Zeitpunkt testen lassen wollen, werden ersucht, das in der unterrichtsfreien Zeit zu tun. "Dafür gibt es ausreichend Möglichkeit."

ribbon Zusammenfassung
  • Für Lehrer, die nicht an den Corona-Massentests teilnehmen, wird es keine Konsequenzen geben.
  • Diese werden auch nicht zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, wie zuletzt vom Bildungsministerium angedeutet.
  • Allerdings wird unabhängig von der Teilnahme am Test Lehrern das Tragen von Mund-Nasenschutz empfohlen.
  • Die Schulleitung kann zudem bei Bedarf am Schulstandort eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken aussprechen.

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