APA/APA (Symbolbild)/GEORG HOCHMUTH

Kärntner Soldat wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt

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Ein 36 Jahre alter Bundesheer-Unteroffizier ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte ihm mehrere Verstöße gegen das Verbotsgesetz zur Last, darunter einen Hitlergruß in einer Wiener Kaserne vor Kameraden. Der Kärntner war geständig und beteuerte, sich inzwischen von Nazi-Gedankengut distanziert zu haben.

Der suspendierte Berufssoldat, bisher unbescholten, erzählte vor Gericht von seiner Kindheit. Er habe viel Zeit bei Groß- und Urgroßvater verbracht, beides ehemalige Wehrmachtssoldaten. Von ihnen erhielt er erste Gegenstände mit NS-Bezug, etwa Hakenkreuz-Geschirr. "Irgendwann hat mich die Sammelleidenschaft erwischt", versuchte der Angeklagte den reichen Fundus von NS-Devotionalien zu erklären, der bei ihm sichergestellt wurde. Darunter befanden sich Uniformen, in denen sich der Angeklagte selbst - mit Oberlippenbart - ablichtete, Gasmasken, Fahnen und Abzeichen, sogar eine nachgemachte Ehrenurkunde für ihn selbst als "SS-Obersturmbannführer" war dabei.

Drei dokumentierte Hitlergrüße am Sportplatz bzw. in der Wiener Kaserne erklärte der Angeklagte mit Trunkenheit. Ein Bekannter des Angeklagten berichtete als Zeuge von einem Besuch, bei dem ihm der 36-Jährige viele NS-Gegenstände gezeigt, und von seinem Stolz auf den Großvater erzählt habe. Beim Hitlergruß in der Fußballkabine war der Zeuge ebenfalls dabei. Aufgeregt habe sich damals niemand der zumindest elf Anwesenden, auch er selbst nicht. "Ich hab mir nichts dabei gedacht", so der Zeuge.

Die Entscheidung der Geschworenen auf Schuldspruch fiel einstimmig. Die Geldstrafe setzt sich aus 300 Tagessätzen a vier Euro zusammen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 36 Jahre alter Bundesheer-Unteroffizier ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
  • Der Kärntner war geständig und beteuerte, sich inzwischen von Nazi-Gedankengut distanziert zu haben.
  • Drei dokumentierte Hitlergrüße am Sportplatz bzw. in der Wiener Kaserne erklärte der Angeklagte mit Trunkenheit.
  • "Ich hab mir nichts dabei gedacht", so der Zeuge.

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