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Kärntner Lego-Betrüger wurde im Gefängnis rückfällig

20. Nov. 2025 · Lesedauer 2 min

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein 27-jähriger Kärntner erneut wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte wieder online Lego-Sets zum Verkauf angeboten, diese jedoch nicht geliefert - dieses Mal sogar aus dem Gefängnis heraus. Der Angeklagte war geständig, wollte aber keine weiteren Angaben machen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 27-Jährige hatte sich für seine Betrügereien ein eingeschmuggeltes Handy in der Justizanstalt Rottenstein organisiert. Sieben Zeuginnen und Zeugen schlossen sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an, die Ansprüche wurden allesamt anerkannt. Staatsanwältin Karin Schweiger forderte zusätzlich zur neuen Strafe den Widerruf einer vorzeitigen Entlassung während der ersten Haftstrafe des Kärntners.

Richter Gerhard Pöllinger-Sorré verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren unbedingter Haft. Die vom Verteidiger ins Feld geführte Spielsucht des Angeklagten sei ein Milderungsgrund gewesen, weiters die Anerkennung der Privatbeteiligtenansprüche und das Geständnis. Als erschwerend wertete der Richter, dass der Mann während der Strafhaft rückfällig wurde. "Das kann man als einigermaßen unverfroren ansehen", so Pöllinger-Sorré. Die bedingte, vorzeitige Entlassung wurde nicht widerrufen, die Probezeit für diese Strafe jedoch von drei auf fünf Jahre angehoben. Angeklagter und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Ein 27-jähriger Kärntner wurde am Landesgericht Klagenfurt zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er während seiner Strafhaft erneut online Lego-Sets zum Verkauf anbot, diese aber nicht lieferte.
  • Die Betrügereien wurden mit einem eingeschmuggelten Handy aus der Justizanstalt Rottenstein begangen, wobei sieben Zeuginnen und Zeugen als Privatbeteiligte auftraten und ihre Ansprüche anerkannt wurden.
  • Die bedingte, vorzeitige Entlassung wurde nicht widerrufen, aber die Probezeit für diese Strafe von drei auf fünf Jahre erhöht; das Urteil ist rechtskräftig.