Kärntner Arzt wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt
Im Prozess gegen die Eltern der 14-Jährigen bestritt dies der Arzt, er habe ein MRT und eine Biopsie angeordnet. Er habe auch nicht "gependelt", sondern einen "Biotensor" eingesetzt, den er im Gerichtssaal vorzeigte. Er habe der 14-Jährigen auch Infusionen mit hoch dosiertem Vitamin C sowie Extrakten aus den "Wunderpflanzen" Graviola und Katzenkralle verabreicht. Solche Infusionen hatte auch der Tätowierer erhalten, dessen Witwe kurz nach dem Prozess Vorwürfe gegen den Arzt erhob, welche dieser zurückwies.
Im Sommer 2024 verhängte das Land Kärnten ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Mediziner bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Falls er verurteilt wird, würde die Berechtigung zur Berufsausübung erlöschen. Im nun vorliegenden Strafantrag geht es beim Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung um die zwei genannten Fälle. Der Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit betrifft mehr als 6.000 vom Arzt in fast zwei Jahrzehnten behandelte Menschen.
Zusammenfassung
- Ein Kärntner Arzt steht am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht.
- Im Mittelpunkt steht der Krebstod einer 14-Jährigen, bei der der Arzt laut Anklage einen Tumor ausgependelt und als gutartig eingestuft haben soll, sowie ein weiterer ähnlicher Fall.
- Mehr als 6.000 Patienten, die der Mediziner in fast 20 Jahren behandelte, sind vom Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit betroffen, und seit Sommer 2024 gilt für ihn ein vorläufiges Berufsverbot.
