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Kärntner Arzt wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt

Heute, 14:24 · Lesedauer 2 min

Ein Kärntner Arzt muss sich demnächst am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte auf APA-Anfrage den Strafantrag, über den die "Kronen Zeitung" berichtet hatte. Die Praktiken des Mediziners waren im Prozess zum Krebstod einer 14-Jährigen in den Fokus gerückt. Der Arzt soll den Tumor ausgependelt und für gutartig befunden haben, so der Vorwurf.

Im Prozess gegen die Eltern der 14-Jährigen bestritt dies der Arzt, er habe ein MRT und eine Biopsie angeordnet. Er habe auch nicht "gependelt", sondern einen "Biotensor" eingesetzt, den er im Gerichtssaal vorzeigte. Er habe der 14-Jährigen auch Infusionen mit hoch dosiertem Vitamin C sowie Extrakten aus den "Wunderpflanzen" Graviola und Katzenkralle verabreicht. Solche Infusionen hatte auch der Tätowierer erhalten, dessen Witwe kurz nach dem Prozess Vorwürfe gegen den Arzt erhob, welche dieser zurückwies.

Im Sommer 2024 verhängte das Land Kärnten ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Mediziner bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Falls er verurteilt wird, würde die Berechtigung zur Berufsausübung erlöschen. Im nun vorliegenden Strafantrag geht es beim Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung um die zwei genannten Fälle. Der Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit betrifft mehr als 6.000 vom Arzt in fast zwei Jahrzehnten behandelte Menschen.

Zusammenfassung
  • Ein Kärntner Arzt steht am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht, nachdem die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gestellt hat.
  • Im Strafantrag geht es um zwei konkrete Fälle – darunter der Krebstod einer 14-Jährigen und ein Tätowierer – sowie um die Gefährdung von mehr als 6.000 Patienten, die der Arzt in fast zwei Jahrzehnten behandelt hat.
  • Das Land Kärnten hat im Sommer 2024 ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Mediziner verhängt; im Falle einer Verurteilung würde die Berechtigung zur Berufsausübung dauerhaft erlöschen.