Justizministerium fördert Vernetzung im Gewaltschutz

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Das Justizministerium setzt weitere Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie: Am 29. September treffen sich die relevanten Stakeholder - Staatsanwälte, Polizei, Opferschutz- und Fraueneinrichtungen - zum Erfahrungsaustausch. Starke Vernetzung und gute Kommunikation ist besonders wichtig für die Gefahreneinschätzung und somit eine angemessene staatliche Reaktion auf Gewalttaten gegen Frauen oder Kinder, betonte Strafrechts-Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich im APA-Interview.

Bei der Tagung präsentiert wird der Justiz-Teil der Analyse der Frauenmorde und der Morde an Kindern in den Jahren 2016 bis 2020, den Göth-Flemmichs Strafrechtssektion gerade fertigstellt.

Hauptthema des ersten Treffens auf Bundesebene - erwartet werden mehr als 30 Teilnehmer - ist die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit. Um effiziente Ermittlungen sicherzustellen, wurden die 2019 erstmals erlassenen "Richtlinien zur Strafverfolgung von Delikten im sozialen Nahbereich" teilweise nachgeschärft. Die nunmehr dritte Auflage wird beim Erfahrungsaustausch vorgestellt.

Darin wird die Notwendigkeit einer sachlichen Beweisaufnahme etwa mittels unbelasteter Zeugen unterstrichen, und erinnert, dass Verletzungsspuren oder Handydaten aufgenommen werden müssten. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Umstände auch im Journaldienst (also außerhalb der Arbeitszeit speziell zuständiger Staatsanwälte) aufgenommen werden, gibt es auch eine Checkliste für die Beweisaufnahme durch die Kriminalpolizei vor Ort.

Besonders wichtig ist die genaue Prüfung der Haftfrage. Opferschutzeinrichtungen fordern immer wieder ein entschlosseneres Einschreiten der Behörden. "Um über einen solchen massiven Grundrechtseingriff zu entscheiden ist eine sehr gute Gefahreneinschätzung erforderlich", konstatierte Göth-Flemmich. Diese werde mit dem neuen Erlass wesentlich gefördert durch die intensive Zusammenarbeit der Behörden mit den Opferschutzvereinen. Auch deshalb soll der Erfahrungsaustausch regelmäßig wiederholt werden. Bei weiteren Treffen sollen die Praktiker anhand konkreter Fälle ihre Tätigkeit reflektieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Justizministerium setzt weitere Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie: Am 29. September treffen sich die relevanten Stakeholder - Staatsanwälte, Polizei, Opferschutz- und Fraueneinrichtungen - zum Erfahrungsaustausch.
  • Um sicherzustellen, dass alle relevanten Umstände auch im Journaldienst aufgenommen werden, gibt es auch eine Checkliste für die Beweisaufnahme durch die Kriminalpolizei vor Ort.

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