Jurist zu Impfpflicht: Bis zur Umsetzung sind wir vielleicht "schon in der übernächsten Welle"

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Der Rechtsanwalt Florian Horn kritisiert, dass eine Einführung der Impfpflicht mit Februar 2022 sehr spät sei. Rechtlich sei aus seiner Sicht eine Einführung möglich.

Der Rechtsanwalt Florian Horn sagt im PULS 24 Interview, dass die Einführung einer Impfpflicht in Österreich einfacher sei als die Verhängung eines Lockdowns für Ungeimpfte. Eine generelle Impfpflicht würde nämlich nicht zwischen Bevölkerungsgruppen unterscheiden. Wenn aus wissenschaftlicher Sicht klargestellt sei, dass die Corona-Impfung sicher sei und gegen die Pandemie helfe, sei die Durchsetzung aus seiner Sicht möglich. Damit sei die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht garantiert. Eine Sichtweise, die fast alle Juristen, wie etwa Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, teilen.

Impfpflicht kommt sehr spät

Horn kritisiert, dass die Regierung eine generelle Impfpflicht erst mit dem 1. Februar 2022 einführen will. In drei bis vier Monaten befinde sich Österreich "möglicherweise schon in der übernächsten Welle", gibt der Jurist zu bedenken. Hätte die Regierung hier schon im Sommer mit den Vorbereitungen begonnen, würde nun bereits ein erster Entwurf vorliegen, der als Diskussionsgrundlage dienen könnte. Derzeit seien vielen Fragen nämlich noch offen, sagt Horn.

Ein zentraler Punkt sei die Höhe der Verwaltungsstrafe, wenn eine Person sich nicht impfen lässt. Die Strafen müsse man spüren. Die Geldstrafen müssen nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verhältnismäßig sein. Verfassungsexperten Peter Bußjäger geht deshalb davon aus, dass es "vielleicht ein paar Hundert Euro" sein dürfen.

Kein Problem bei Dienstverträgen

Es gäbe keinen Grund, wieso man bei bestehenden Dienstverträgen keine Impfpflicht verordnen kann, sagt Horn im Interview mit PULS 24 Anchor Daniel Retschitzegger. Die Verordnung sei auf Basis des Epidemiegesetzes möglich. Das Gesetz spricht dem Gesundheitsminister eine Verordnungskompetenz zu. "Er bräuchte also nicht einmal den Nationalrat dafür", erklärt der Rechtsanwalt. Horn begrüßt aber die Vorgehensweise der Regierung im Vorfeld mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zu sprechen.

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