Inzestfall Amstetten
Josef Fritzl wird vorerst nicht bedingt entlassen
Das Landesgericht Krems habe einen von ihr im August eingebrachten dahin gehenden Antrag abgewiesen, bestätigte seine Verteidigerin Astrid Wagner am Montagnachmittag der APA.
"Die Begründung ist meiner Meinung nach fehlerhaft. Ich werde daher diesen Beschluss bekämpfen", sagte Wagner. Mit dem Rechtsmittel muss sich das Oberlandesgericht Wien auseinandersetzen.
Anwältin will Fritzl in Demenzzentrum unterbringen
Die Feststellungen des Landesgerichts Krems würden Gerichtsgutachten widersprechen, die davon ausgehen, dass der inzwischen 90-jährige Josef Fritzl keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, monierte Wagner. Sie möchte ihren an einer fortschreitenden Demenzerkrankung leidenden Mandanten in einem Demenzzentrum unterbringen, das sei für Josef Fritzl "der bessere Ort als ein Gefängnis".
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Josef Fritzl war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden - fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug verneint.
Inzestfall wurde 2008 bekannt
Das bekräftigte das Gericht im aktuellen Beschluss: Josef Fritzl entwickle in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen seine Familienangehörigen, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass von ihm eine weitere Gefahr ausgehe. Außerdem sei die Sozialprognose schlecht. Josef Fritzl sei in Haft bisher nicht auf eine Entlassung vorbereitet worden, er habe keinen Erwachsenenvertreter und auch keine Unterkunft, in der er unterkommen könnte.
Der Inzestfall war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt.
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Zusammenfassung
- Das Landesgericht Krems hat den Antrag auf bedingte Entlassung des 90-jährigen Josef Fritzl, der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, abgelehnt.
- Die Verteidigerin kritisiert, dass Gerichtsgutachten von keiner Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgehen und fordert eine Unterbringung ihres an Demenz erkrankten Mandanten in einem Demenzzentrum.
- Das Gericht verweist auf weiterhin bestehende Aggressionen, eine schlechte Sozialprognose und fehlende Vorbereitungen für eine Entlassung, darunter keinen Erwachsenenvertreter und keine Unterkunft.