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Jetzt fix: Josef Fritzl kommt in "Normalhaft"

Die Staatsanwaltschaft legt keine Beschwerde gegen eine Verlegung von Josef Fritzl in die "Normalhaft" ein. Damit steht einer Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug nichts im Wege.

Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Verlegung von Josef Fritzl in den "Normalvollzug" einlegen. Er wird somit aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden.

Vor wenigen Wochen war Fritzl im Inzestfall Amstetten erneut vor einem Dreier-Senat angehört worden. Mit etwas Verzögerung hieß es schließlich: Fritzl wird in die "Normalhaft" verlegt.

Via Aussendung bekanntgegeben, dass das Dreier-Senat des Landesgericht Krems den Entschluss gefasst hat, Fritzl in den Normalvollzug zu überstellen. Von Fritzl würde "keine Gefährlichkeit mehr ausgehen".

Nun hat auch die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Die Entscheidung eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems wird demnach am (morgigen) Dienstag rechtskräftig.

Ende Jänner wurde Fritzl schon einmal aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Einige Wochen später hob das Oberlandesgericht Wien diese Entscheidung wieder auf.

Eine vollständige Entlassung, die Fritzls Anwältin Astrid Wagner immer wieder forderte, steht nicht im Raum.

Video: Fritzl-Anwältin Astrid Wagner im Interview des Tages

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft hat keine Beschwerde gegen eine Verlegung von Josef Fritzl in die "Normalhaft" eingelegt.
  • Damit dürfte der Verlegung nichts mehr im Wege stehen.