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Italienerin darf 31-jährigen Sohn vor die Tür setzen

Heute, 08:31 · Lesedauer 2 min

Eine italienische Mutter hat vor Gericht durchgesetzt, dass ihr 31-jähriger Sohn aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Das zuständige Gericht in der norditalienischen Stadt Ravenna entschied zudem, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Nach dem Gerichtsurteil muss der Mann die Wohnung bis Ende Juni verlassen und rund 3.000 Euro an Verfahrenskosten zahlen. Der Sohn hatte zuvor mit seiner Mutter in deren Eigentumswohnung gelebt.

Die Frau hatte das Gericht angerufen, weil das Zusammenleben nach ihren Angaben unzumutbar geworden war. Demnach habe der Sohn weder zu den Haushaltskosten beigetragen noch grundlegende Regeln des Zusammenlebens eingehalten. Zum Zeitpunkt der Klage verfügte der Mann über eine unbefristete Anstellung als Kellner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1.400 Euro. Während des laufenden Verfahrens kündigte er jedoch seinen Job.

Das Gericht sah darin keinen Grund, die Unterhaltspflicht wieder aufleben zu lassen. Mit 31 Jahren sei grundsätzlich von einer eigenständigen Lebensführung und voller Erwerbsfähigkeit auszugehen. Der Mann müsse sich daher eigenständig um Arbeit bemühen. Auch ein Anspruch auf weiteres Zusammenleben in der Wohnung der Mutter bestehe nicht mehr, hieß es in der Entscheidung. Grundsätzlich hätten Eltern das Recht, von volljährigen Kindern zu verlangen, die Familienwohnung zu verlassen, sofern ihnen dafür eine angemessene Frist eingeräumt werde.

Studien bestätigen Italiens Ruf als Land der Nesthocker. Der Anteil der jungen Menschen, die bis zum Alter von 35 Jahren in der Herkunftsfamilie bleiben, liegt bei 61,2 Prozent. Dieser Wert ist in etwa 20 Jahren um fast drei Prozentpunkte gestiegen, geht aus Angaben von Italiens Statistikamt Istat hervor. Im Gegenzug dazu gingen die Eheschließungen in Österreichs Nachbarland zurück.

Der Trend, nicht so rasch von Zuhause auszuziehen, verstärke sich in schlechten wirtschaftlichen Zeiten. Dies veranlasse junge Menschen dazu, im Vergleich zu früheren Generationen die Etappen auf dem Weg zum Erwachsenwerden, einschließlich der Familiengründung, weiter hinauszuschieben, hieß es im Istat-Bericht.

Zusammenfassung
  • Eine Mutter aus Ravenna hat vor Gericht durchgesetzt, dass ihr 31-jähriger Sohn bis Ende Juni aus ihrer Eigentumswohnung ausziehen und rund 3.000 Euro Verfahrenskosten zahlen muss.
  • Das Gericht entschied, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht, da der Sohn mit 31 Jahren als eigenständig gilt und trotz einer früheren unbefristeten Anstellung mit 1.400 Euro Nettoeinkommen selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
  • Italien bleibt ein Land der Nesthocker: 61,2 Prozent der jungen Erwachsenen bis 35 Jahre leben noch bei den Eltern, ein Wert, der in den letzten 20 Jahren um fast drei Prozentpunkte gestiegen ist.