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Impfpass-Betrügereien: Bedingte Haft für Hauptangeklagte

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Acht Angeklagten ist am Donnerstag im Zusammenhang mit Betrügereien rund um die Schutzimpfung gegen Covid-19 am Wiener Landesgericht der Prozess gemacht worden. Die Hauptangeklagte wurde bedingt zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er Ungeimpften gegen Barzahlung einen Impfpass verschafft hat.

Die Anklage lautete auf Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB) und Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten (§ 309 StGB). Tatort war die Corona-Impfstraße im Austria Center Vienna (ACV), inkriminierter Tatzeitraum Anfang September bis Mitte Dezember 2021.

Impfpass gegen Bezahlung

Die Hauptangeklagte war eine 27-jährige Frau, die seit März 2021 als Supervisorin in der vom Arbeiter-Samariter-Bund Wien betriebenen Impfstraße beschäftigt war. Sie missbrauchte ihre Berechtigung, Daten zu Covid-Impfungen im elektronischen Impfregister zu erfassen. Entsprechende Eintragungen bewirkten automatisch die Aktivierung elektronischer Impfpässe - die 27-Jährige nutzte diese Funktion zunächst, indem sie für ihre Angehörigen Impfpässe besorgte, ohne dass diese sich immunisieren hatten lassen. In weiterer Folge stellte die Supervisorin auf Vermittlung entgeltlich gefälschte Impfpässe für Impfunwillige her. Mit den Fälschungen entgingen die Abnehmer den "Spielregeln" im damals geltenden Lockdown für Ungeimpfte.

Die 27-Jährige war zu den Vorwürfen umfassend geständig, gab sich aber äußerst wortkarg und machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. "Sie ist sehr aufgeregt", sagte ihr Verteidiger Philipp Wolm, "sie ist nicht in der Lage, Rede und Antwort zu stehen." Alles habe sich zugetragen, wie im Strafantrag angeführt. Im Hinblick auf die bisherige Unbescholtenheit seiner Mandantin bat Wolm das Gericht, bei der Strafbemessung "die Kirche im Dorf zu lassen".

Zwei Mittäter ebenfalls verurteilt

Die Hauptangeklagte fasste bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren sechs Monate Haft aus, die ihr unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Wie Einzelrichterin Thea Krasa festhielt, sei es besonders "unschön", dass die Frau für gefälschte Gesundheitszertifikate Geld eingesteckt habe, "und zwar nicht wenig". Pro eingetragener Impfung waren mindestens 200 Euro zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zwei Mittäter - darunter der Schwager der 27-Jährigen - , die der Hauptangeklagten mehrere Interessentinnen und Interessenten vermittelt hatten, wurden ebenfalls rechtskräftig abgeurteilt. Der bisher unbescholtene Schwager bekam sechs Monate bedingt, ein zweifach Vorbestrafter 14 Monate, davon drei Monate unbedingt. Dessen Anwalt Rudolf Mayer argumentierte damit, der Mann habe "Angst vor der Impfung und den Folgen" gehabt. Es habe ja Medienberichte über Impfschäden gegeben. Der 50-Jährige habe in weiterer Folge anderen Skeptikern die Angst vor dem Stich nehmen wollen bzw. genommen.

Ehemann der Hauptangeklagten nicht geständig

Vier mitangeklagte und bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Personen - drei Frauen und ein Mann - entgingen Schuldsprüchen, indem sie sich dazu schuldig bekannten, jeweils für sich als Nichtimmunisierte einen Impfstatus gekauft zu haben. Gegen Entrichtung einer Geldbuße zwischen 250 und 1.000 Euro und einem Pauschalkostenbeitrag von jeweils 100 Euro wurden ihre Strafverfahren diversionell erledigt. Der Staatsanwalt war mit diesem Vorgehen einverstanden, die vier gelten damit weiterhin als gerichtlich unbescholten.

Ausgerechnet der Ehemann der Hauptangeklagten war als einziger nicht geständig. "Ich war einer der ersten in der Familie, der geimpft worden ist", versicherte der 31-Jährige. Dass er, wie inkriminiert, an seinem Arbeitsplatz - einer Baustelle - Arbeitskollegen darauf angesprochen habe, ob sie an gefälschten Impfeinträgen interessiert seien, sei unrichtig. Der 31-Jährige wird beispielsweise von einem Bekannten belastet, der behauptet, er habe für sich und seine Ehefrau jeweils 200 Euro bezahlt, weil er nach einem Türkei-Urlaub die Quarantäne umgehen wollte, die ihm als Nichtimmunisiertem ins Haus gestanden wäre. Noch am selben Tag soll dieser Bekannte die getürkten elektronischen Impfbestätigungen auf sein Handy übermittelt bekommen haben, nachdem er den 31-Jährigen auf der Ottakringer Straße getroffen und das geforderte Geld übergeben hatte.

Zur Ladung weiterer Zeugen musste das Verfahren gegen den 31-Jährigen vertagt werden. Ob seine Version am Ende "hält", wird sich am 7. April weisen.

ribbon Zusammenfassung
  • Acht Angeklagten ist am Donnerstag im Zusammenhang mit Betrügereien rund um die Schutzimpfung gegen Covid-19 am Wiener Landesgericht der Prozess gemacht worden.
  • Die Hauptangeklagte war eine 27-jährige Frau, die seit März 2021 als Supervisorin in der vom Arbeiter-Samariter-Bund Wien betriebenen Impfstraße beschäftigt war.
  • In weiterer Folge stellte die Supervisorin auf Vermittlung entgeltlich gefälschte Impfpässe für Impfunwillige her.

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