Immer mehr Flüge gestrichen: Welche Rechte haben Passagiere?

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Wer heuer im Sommer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen will, braucht gute Nerven. Flughäfen in ganz Europa leiden unter einem Personalmangel bei gleichzeitigem Reiseboom. Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Wien, erklärt, welche Rechte und Ansprüche Fluggäste bei verspäteten und annullierten Flügen haben.

Neben zahlreichen anderen Fluggesellschaften, streicht nun auch die Lufthansa-Tochter Eurowings noch mehr Flüge als bisher angekündigt. Aufgrund der Personalengpässe beim Bodenpersonal an Flughäfen, aber auch wegen steigender Krankheitsfälle unter Crews müssten in den kommenden Tagen kurzfristig weitere Flüge aus dem System genommen werden, erklärte die Airline erst am Dienstag.

Problem: Corona-Erkrankungen des Flugpersonals

Dem Ferienflieger machten derzeit steigende Zahlen von Corona-Erkrankungen des Flugpersonals zu schaffen. Die Ausfälle überträfen die Personalreserven. Am Dienstag und Mittwoch fielen rund 40 Flüge von täglich rund 500 aus, ergänzte ein Eurowings-Sprecher. Betroffen seien vor allem die beiden größten Abflugorte Düsseldorf und Köln-Bonn. "Wir gehen davon aus, die Lage dadurch bis Ende Juni stabilisieren zu können."

Das sagen die Passagiere am Wiener Flughafen

Eurowings sagt wie Lufthansa oder Easyjet Flüge ab, um Chaos zur Hauptreisezeit zu verhindern. Kürzlich hieß es, Eurowings werde hunderte Flüge in Deutschland und Europa im Juli streichen.

Nach dem massiven Stellenschwund in den vergangenen zwei Jahren Coronakrise hält der Personalaufbau mit der starken Nachfrageerholung im Luftverkehr nicht Schritt. Das führt zu Engpässen beim Check-in, Sicherheitskontrollen und Gepäckabfertigung. Die nächste Zerreißprobe steht mit dem Beginn der Sommerferien im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen am kommenden Wochenende bevor.

"Personalmangel ist selbstverschuldet"

Die deutsche Regierung und Luftfahrtverbände arbeiten an Gegenmaßnahmen. So soll die Sicherheitsfreigabe für Flughafenbeschäftigte beschleunigt oder ausgebildetes Personal aus der Türkei angeheuert werden. "Der akute Personalmangel ist selbstverschuldet", erklärte der Chef der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC), Stefan Herth. Die Unternehmen hätten die Pandemie als Vorwand genutzt, Stellen abzubauen und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. 

Flughafen-Sprecher: Wien für Sommer gut aufgestellt

Konsumentenschutz: "Wir stellen uns auf viele Beschwerden ein"

Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Wien, erklärt, welche Rechte und Ansprüche Fluggäste bei eben solchen annullierten oder verspäteten Flügen haben. "Wir stellen uns tatsächlich auf viele Beschwerden ein. Wir hatten zu Covid-Zeiten in den letzten zwei Jahren sehr viele Beschwerden zu Flügen und ich befürchte fast, das wird weiter anhalten", so Zgubic. 2020 und 2021 soll es insgesamt 54.000 Beschwerden gegeben haben.

Welche Rechte haben Fluggäste?

Passagiere haben sogenannte Fluggastrechte: "Wenn der Flug annulliert worden ist,  hat man ein Wahlrecht: Entweder Ticket zurück, aber auch das Recht, dass sich die Fluglinie um eine umgehende Weiterbeförderung und Umbuchung kümmert", so die Konsumentenschützerin.

Fluggäste hätten außerdem das Recht auf Ausgleichszahlungen, etwa bei Flugannullierungen oder Verspätungen.  Bei Verspätungen ab drei Stunden hätten die Fluggäste Anspruch auf Auszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugstrecke. Wenn man am Flughafen warten muss, habe man ab zwei Stunden Anspruch auf Verpflegung und Snacks. Sollte ein Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden, müsse die Fluggesellschaft auch eine Unterbringung und den Transport zum Flughafen bezahlen.

Keine Ausgleichszahlungen bei Unwetter

Die Fluggäste müssten jedoch sicherstellen, dass sie rechtzeitig am Flughafen sind. Verpasst man einen Flug aufgrund von eigenem Verschulden, hat man keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Genauso wenig, wenn Flüge aufgrund eines Unwetters nicht stattfinden können. 

Bei Problemen müsse sich das Flugpersonal vor Ort aktiv um die Passagiere kümmern und Hilfestellung leisten, genauso wenn die Fluggäste Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen wollen. "Wenn man das Gefühl hat, man wird etwa abgewiesen, man wird vertröstet, man bekommt keine Antwort, dann kann man sich auf jeden Fall bei uns im Konsumentenschutz der Arbeiterkammer melden. Wir unterstützen die Konsumentinnen und Konsumenten aktiv", so Zgubic.

ribbon Zusammenfassung
  • Wer heuer im Sommer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen will, braucht gute Nerven. Flughäfen in ganz Europa leiden unter einem Personalmangel bei gleichzeitigem Reiseboom.
  • Neben zahlreichen anderen Fluggesellschaften, streicht nun auch die Lufthansa-Tochter Eurowings noch mehr Flüge als bisher angekündigt.
  • Aufgrund der Personalengpässe beim Bodenpersonal an Flughäfen, aber auch wegen steigender Krankheitsfälle unter Crews müssten in den kommenden Tagen kurzfristig weitere Flüge aus dem System genommen werden, erklärte die Airline.
  • Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Wien, erklärt welche Rechte und Ansprüche Fluggäste bei verspäteten und annullierten Flügen haben.