Höhere Strafe für Kärntner nach Sex-Praktik mit Todesfolge
Der Angeklagte hatte mit dem Opfer eine flüchtige Beziehung, die beiden probierten dabei verschiedene Sexualpraktiken aus - unter anderem das gegenseitige Würgen mit einem Knebel. Am Tag des Vorfalls legte das Opfer laut Strafantrag den Knebel selbst an, der Angeklagte zog daran. Schließlich erschlaffte der Körper des Opfers, der Mann fiel nach vorne und blieb liegen. Dem Pensionisten wurde vorgeworfen, dass er seinen Partner ohnmächtig und auf dem Bauch liegend zurückgelassen hatte, woraufhin dieser starb. Der Angeklagte hatte stets beteuert, dass sein Partner noch lebte, als er ihn verließ.
In der ersten Verhandlung hatte der Richter eine fahrlässige Tötung gesehen, eine grobe Fahrlässigkeit jedoch nicht: Das Opfer sei "mit erheblicher Selbstbeteiligung" zu Tode gekommen. Das OLG sah das - nachdem die Staatsanwaltschaft berufen hatte - jedoch anders: "Die Tat wurde rechtlich als grob fahrlässige Tötung wegen ungewöhnlicher Sorgfaltswidrigkeit qualifiziert", hieß es auf APA-Anfrage. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Das Opfer hatte sich den Knebel selbst angelegt, der Angeklagte zog daran und ließ seinen Partner nach dem Bewusstseinsverlust auf dem Bauch liegen, woraufhin dieser starb.
- Nach Berufung der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil vom Landesgericht Klagenfurt, das nur fahrlässige Tötung sah, auf grob fahrlässige Tötung mit "ungewöhnlicher Sorgfaltswidrigkeit" verschärft und ist nun rechtskräftig.
