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HIV soll kein Ausschlussgrund für Polizeidienst sein

20. Nov. 2025 · Lesedauer 1 min

Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft hat in einer Stellungnahme empfohlen, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie nicht generell von der Aufnahme in den Polizeidienst auszuschließen. Damit gab er einer Beschwerde der Aids Hilfe Wien aus dem Jahr 2024 recht. Laut der Stellungnahme argumentierte das Innenministerium beim Ausschlusskriterium nicht mehr mit der Ansteckungsgefahr, sondern mit der zur Eindämmung der Erkrankung erforderlichen Einnahme von Medikamenten.

Unter anderem wurde dabei auf die starken Nebenwirkungen verwiesen, "welche eine uneingeschränkte Einsatzfähigkeit von Exekutivbediensteten, oftmals unter besonders herausfordernden physischen und psychischen Belastungen zweifelhaft erscheinen ließen", hieß es in der aktuellen Stellungnahme. Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft teilte diese Zweifel aber nicht.

Die Aids Hilfe Wien kämpft schon länger gegen die Praxis, Menschen mit HIV aus dem Polizeidienst auszuschließen. "HIV ist zwar eine chronische Infektion, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie können jedoch jeden Beruf ohne Einschränkungen ausüben", sagte Mirjam Hall, Vorsitzende der Aids Hilfe Wien. Menschen mit HIV hätten aufgrund der medizinischen Fortschritte eine normale Lebenserwartung unter guter Lebensqualität. Die HIV- Therapie bestehe im überwiegenden Teil der Fälle in der Einnahme einer Tablette am Tag.

Zusammenfassung
  • Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft empfiehlt, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie nicht generell vom Polizeidienst auszuschließen.
  • Das Innenministerium verweist beim Ausschluss nicht mehr auf Ansteckungsgefahr, sondern auf die Einnahme von Medikamenten und mögliche Nebenwirkungen, sieht dadurch aber die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit infrage gestellt.
  • Laut Aids Hilfe Wien können Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie jeden Beruf ohne Einschränkung ausüben und nehmen meist nur eine Tablette am Tag ein.