Haft wegen sexuellem Missbrauch an unmündiger Schwester

0

Ein 27-Jähriger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon sechs Monate unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt worden. Ihm wurden schwerer sexueller Missbrauch an seiner unmündigen Schwester und weitere Delikte vorgeworfen. Der geständige Mann soll die Tat im Zeitraum 2011 bis 2017 im Lungau begangen haben.

Am Beginn des vorgeworfenen Tatzeitraums war das Mädchen erst sieben Jahre alt, der Angeklagte 18 Jahre. Deshalb stand er nun vor einem Jugendschöffensenat. Er war auch wegen Blutschande sowie sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angeklagt worden.

Der Staatsanwalt lastete dem 27-Jährigen an, er habe den Beischlaf an seiner unmündigen Schwester vollzogen und an ihr dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen. Weiters soll er auch im Jänner 2020 noch versucht haben, gegen den Willen der Schwester an ihr geschlechtliche Handlungen durchzuführen. Die mittlerweile 17-Jährige hat sich schließlich zwei Personen anvertraut. Im Laufe des Verfahrens machte sie von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Laut dem Urteil muss der Mann eine Psychotherapie absolvieren und an die Schwester ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Zudem ordnete der Schöffensenat eine Bewährungshilfe an. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgaben. Nach dem Anklagevortrag war die Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Familie auf Antrag des Verteidigers von dem Prozess ausgeschlossen worden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 27-Jähriger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon sechs Monate unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt worden.
  • Der geständige Mann soll die Tat im Zeitraum 2011 bis 2017 im Lungau begangen haben.
  • Am Beginn des vorgeworfenen Tatzeitraums war das Mädchen erst sieben Jahre alt, der Angeklagte 18 Jahre.
  • Deshalb stand er nun vor einem Jugendschöffensenat.

Mehr aus Chronik