Goldschakal-Jagd in Kärnten als rechtswidrig eingestuft
Der Goldschakal werde in Kärnten "massiv bejagt" - allein in Kärnten wurden im Jagdjahr 2024/25 insgesamt 87 Goldschakale getötet. Zentrale Voraussetzungen des EU-Rechts seien nicht erfüllt: Die Bestimmung betreffend Jagd- und Schonzeiten für den Goldschakal von 1. Oktober bis 15. März sei nämlich ohne das erforderliche systematische Monitoring, welches Rückschlüsse auf die Größe und den Zustand der Goldschakal-Population gibt, erlassen worden, so die Tierschützer. Und was die Fanggeräte für Krähen, Eichelhäher und Habichte angeht, so seien diese nicht selektiv: "Das heißt: Auch andere Vogelarten können sich darin verfangen, so etwa auch ganzjährig geschonte Greifvögel und die Verletzungsgefahr für die gefangenen Tiere ist erheblich."
"Kärnten muss seine Jagdgesetze jetzt endlich rechtskonform gestalten", sagte dazu Michaela Lehner, die Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Kärntner Landesregierung kann innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen. Aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) hieß es auf APA-Anfrage, man nehme die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts "natürlich zur Kenntnis, sind aber fachlich anderer Meinung". Von Landesseite werde nun "an einer möglichen Nachfolgeregelung gearbeitet".
Zusammenfassung
- Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat die Jagd auf den Goldschakal und den Einsatz von Wildvogel-Fallen als rechtswidrig eingestuft, da sie gegen EU-Richtlinien verstoßen.
- Im Jagdjahr 2024/25 wurden in Kärnten 87 Goldschakale getötet, wobei die Jagdzeiten ohne systematisches Monitoring festgelegt wurden.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Landesregierung kann innerhalb von sechs Wochen Beschwerde einlegen und arbeitet bereits an einer möglichen Nachfolgeregelung.
