APA/HELMUT FOHRINGER

Gewaltschutzambulanz braucht dauerhafte Finanzierung

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Seit 2015 werden in der Forensischen Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle (FOKUS) im Wiener AKH Verletzungen von mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsopfern abgeklärt und bei begründetem Verdacht für die Ermittlungsbehörden aufbereitet. Eine Studie dokumentiert, dass immer noch viele Fälle im Sand verlaufen: Nur elf von 173 als verdächtig eingestufte Fälle endeten mit Verurteilungen. Nun wird eine dauerhafte Finanzierung und gesetzliche Verankerung gefordert.

FOKUS dokumentiert als einzige Stelle in Österreich tatzeitnah und nach einem standardisierten Verfahren Verletzungen von Kindern und Jugendlichen, die auf Gewalt und Missbrauch hindeuten könnten, wurde am Montag betont. Ziel ist die Verbesserung der gerichtsmedizinischen Sachverständigenbeweise, damit Polizei und Gerichte effektiv arbeiten können.

Nun liegen die Ergebnisse einer Studie vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) vor. Ein Team unter der Leitung von Maria Kletečka-Pulker, die auch zum Leitungsteam von FOKUS zählt, und Klara Doppler analysierte jeden FOKUS-Fall zwischen Juli 2015 und Juni 2017 vom Erstverdacht über weitere Ermittlungsschritte bis hin zu einer möglichen Hauptverhandlung.

233 Fälle wurden untersucht, in 173 Fällen erkannten Expertinnen und Experten der Kinderschutzgruppen, von FOKUS bzw. der Gerichtsmedizin einen begründeten Verdacht auf Misshandlung. "Dennoch wurde in nur 62 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und letztlich gab es nur elf Verurteilungen und in zwei Fällen eine Diversion", so ein Studienergebnis.

Maria Kletečka-Pulker forderte eine gesetzliche Verankerung von Gewaltambulanzen und eine dauerhafte adäquate Finanzierung für die Untersuchungsstelle: "Es gibt keinen ausreichenden und effektiven Rechtsschutz für minderjährige Opfer. Die Einstellung des Verfahrens oder der Umstand, dass nicht weiter ermittelt wird, führt zu einer Retraumatisierung der Opfer", warnte sie. Die Kinderschutzgruppen und FOKUS würden hervorragende Arbeit leisten. "Es muss die Schnittstelle zwischen Medizin und Rechtspflege deutlich verbessert werden."

Die Ergebnisse unterstreichen auch, wie schwierig die Verfolgung von Täterinnen und Tätern sei, sagte Studienleiterin Klara Doppler: "Nur ein kleiner Bruchteil endet in einer erfolgreichen Verurteilung." Durch die Stärkung der Kinderschutzgruppen und von FOKUS könne die gerichtsmedizinische Beweislage in jedem Ermittlungsschritt verbessert werden.

Kliniken seien bei Gewalt und Missbrauch meist die erste Kontaktstelle und wesentlich für Diagnostik, Behandlung und Dokumentation verantwortlich. "Hierzu bedarf es standardisierter Prozessabläufe, Schulungen und Fortbildungen sowie zentral einer medizinischen 24/7-Expertise zur korrekten Durchführung und Dokumentation betreffend Angaben zum Geschehenen, der körperlichen Untersuchung inklusive Fotodokumentation, Zusatzuntersuchungen und Spurensicherung sowie Meldung bzw. Anzeige", sagte FOKUS-Leiterin Susanne Greber-Platzer. Die dringende finanzielle Unterstützung zur personellen Ausstattung und für die Etablierung einer österreichweiten 24 Stunden Kinderschutz-Telefonbereitschaft wie in Deutschland sei ungeklärt.

FOKUS-Leitungsmitglied Sabine Völkl-Kernstock von der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie mahnte: Kinder und Jugendliche, die von Gewalt und Missbrauch betroffen sind oder dies beobachten mussten, hätten ein signifikant erhöhtes Risiko, an einer psychiatrischen oder körperlichen Erkrankung zu leiden. Das gelte etwa für Übergewicht, Alkoholmissbrauch, riskantes sexuelles Verhalten und psychische Probleme. Bei Drogenmissbrauch und interpersonaler Gewalt sei das Risiko sogar mehr als siebenfach erhöht.

Weitere Details aus der Studie: Ein Hauptverfahren wurde häufiger in Fällen eröffnet, wenn digitale Spuren oder eine Prozessbegleitung vorhanden waren bzw. ein Geständnis vorlag. Ebenfalls eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür gab es, wenn sowohl eine medizinische Dokumentation als auch Aussagen des Opfers vorhanden waren. Sonst ließ sich feststellen, dass Vorfälle der Polizei signifikant häufiger gemeldet wurden, wenn es um weibliche Opfer, sexuellen Missbrauch sowie um Opfer älter als sechs Jahre ging. Mädchen waren laut der Untersuchung häufiger von sexueller Gewalt betroffen, Buben von körperlicher Gewalt. Außerdem waren ältere Kinder öfter Opfer sexueller Gewalt und jüngere Kinder häufiger Opfer körperlicher Gewalt. Von den 62 Fällen, für die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, kam es lediglich in 32 Prozent zu einem Hauptverfahren.

(S E R V I C E - https://kinderklinik.meduniwien.ac.at/forschung/fokus/)

ribbon Zusammenfassung
  • Eine Studie dokumentiert, dass immer noch viele Fälle im Sand verlaufen: Nur elf von 173 als verdächtig eingestufte Fälle endeten mit Verurteilungen.
  • Sonst ließ sich feststellen, dass Vorfälle der Polizei signifikant häufiger gemeldet wurden, wenn es um weibliche Opfer, sexuellen Missbrauch sowie um Opfer älter als sechs Jahre ging.
  • Mädchen waren laut der Untersuchung häufiger von sexueller Gewalt betroffen, Buben von körperlicher Gewalt.