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Gericht lässt Klage von Hugh Grant gegen Verlag der "Sun" zu

Ein Londoner Gericht hat am Freitag eine Klage des Schauspielers Hugh Grant gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung "The Sun" wegen illegaler Informationsbeschaffung zugelassen. Der 62-jährige Grant wirft dem Verlag News Group Newspapers (NGN) vor, Journalisten und Privatdetektive auf ihn angesetzt und sein Telefon abgehört zu haben.

Bei einer Voranhörung im April, an der Grant auch selbst teilgenommen hatte, hatte sein Anwalt das Gericht aufgefordert, in dem Fall einen Prozess anzuberaumen. Der Verlag bestreitet die Vorwürfe und forderte den High Court auf, Grants Klage sowie eine ähnliche Klage von Prinz Harry abzuweisen, weil die Frist für die Einreichung der Klagen verstrichen sei.

Der Richter Timothy Fancourt entschied nun aber, die Vorwürfe des "Tatsächlich Liebe"-Stars vor Gericht zu klären. Grant habe erst 2021 durch offengelegte Rechnungen von NGN, die auf Zahlungen an Privatdetektive hindeuteten, von den Bespitzelungen im Jahr 2011 erfahren, erklärte der Richter. Lediglich Grants Vorwürfe zum Anzapfen seines Telefons sind demnach verjährt.

Grant begrüßte in einer von seinen Anwälten veröffentlichten Erklärung, dass es in seinem Fall nun zum Prozess kommt. Es sei "notwendig, dass die Wahrheit über die Aktivitäten der 'Sun' ans Licht kommt", erklärte der Schauspieler. Sein Fall mache deutlich, dass die Vorwürfe gegen die "Sun" weit über das Abhören von Telefon-Mailboxen hinausgingen. Der Prozess soll im Jänner kommenden Jahres beginnen. Eine Entscheidung über die Klage von Prinz Harry steht noch aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Londoner Gericht hat am Freitag eine Klage des Schauspielers Hugh Grant gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung "The Sun" wegen illegaler Informationsbeschaffung zugelassen.
  • Bei einer Voranhörung im April, an der Grant auch selbst teilgenommen hatte, hatte sein Anwalt das Gericht aufgefordert, in dem Fall einen Prozess anzuberaumen.
  • Lediglich Grants Vorwürfe zum Anzapfen seines Telefons sind demnach verjährt.