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Fünf Monate bedingt für Ärztediplom von ChatGPT

16. Feb. 2026 · Lesedauer 2 min

Weil er seiner Freundin imponieren wollte, soll ein 27-Jähriger ein Fake-Ärztediplom mittels ChatGPT hergestellt, der Ärztekammer Oberösterreich vorgelegt und versucht haben, so eine Eintragung auf der Ärzteliste zu erwirken. Dafür fasste er am Montag im Landesgericht Linz fünf Monate bedingt aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Österreicher aus dem Bezirk Linz-Land ist Diplomingenieur und arbeitet eigentlich als Ziviltechniker.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im Oktober 2025 mittels Künstlicher Intelligenz einen Bescheid der Medizinischen Universität Wien gefälscht und bei der Ärztekammer Oberösterreich eingereicht zu haben. Die Anklage sieht darin den Tatbestand der Fälschung besonders geschützter Urkunden.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und zeigte sich einsichtig. Er betonte, er habe nie als Arzt arbeiten wollen. Hintergrund der Aktion war offenbar, dass er seiner (Ex-)Freundin imponieren wollte. Er wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren zu fünf Monaten bedingt verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, auch der 27-Jährige akzeptierte das Urteil. Da er aber ohne Anwalt erschienen ist, hat er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Der 27-Jährige betonte, er biete der Ärztekammer an, zu helfen, um "Lücken" zu erkennen. Ob diese das annehme, bleibe ihr überlassen, so der Richter.

Zusammenfassung
  • Ein 27-jähriger Ziviltechniker aus dem Bezirk Linz-Land wurde am Landesgericht Linz zu fünf Monaten bedingt verurteilt, weil er mit ChatGPT ein gefälschtes Ärztediplom erstellt und bei der Ärztekammer Oberösterreich eingereicht hatte.
  • Die Staatsanwaltschaft warf ihm die Fälschung besonders geschützter Urkunden vor, wobei der Strafrahmen bis zu zwei Jahre betragen hätte und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
  • Der Angeklagte gab an, nie als Arzt arbeiten zu wollen, sondern wollte seiner (Ex-)Freundin imponieren, und bot der Ärztekammer an, bei der Erkennung von 'Lücken' zu helfen.