Freispruch im Fall Kellermayr nun rechtskräftig
Direkt nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, die nun zurückgezogen wurde. Denn die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung habe ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes nicht zu beanstanden sei. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Die Ermittlungen zu weiteren versendeten Drohnachrichten anderer Personen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ausforschung der Täter sei noch am Laufen.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)
Zusammenfassung
- Der 61-jährige Deutsche, der im Fall Kellermayr wegen gefährlicher Drohung mit Suizidfolge angeklagt war, wurde am 9. April freigesprochen.
- Die Staatsanwaltschaft Wels hat nach Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, das auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt wurde.
- Die Ermittlungen zu weiteren Drohnachrichten anderer Personen dauern noch an und die Ausforschung der Täter ist weiterhin im Gange.