Freispruch für mutmaßlichen Mafioso im Wiener Landesgericht
Der Freispruch des von Verteidiger Zlakto Petronijevic vertretenen Mannes erging "im Zweifel", betonte der Richter. Der Angeklagte, der von sechs vermummten Beamten der Justizwache-Einsatzgruppe eskortiert wurde und auch während der Urteilsversicherung mit einem Bauchgurt gesichert war, erhob sich nach dem Richterspruch: "Ich möchte mich für die korrekte und faire Verhandlung bedanken." Die beiden Vertreter der Anklagebehörde wirkten dagegen konsterniert und meldeten unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Enthaftet wurde der 57-Jährige, der in Frankreich und Belgien Vorstrafen in Höhe von insgesamt 15 Jahren aufweist, allerdings nicht. Er bleibt in U-Haft, weil die Staatsanwaltschaft Wien gegen ihn bereits eine weitere Anklageschrift eingebracht hat. In dieser geht es um Raubüberfälle und Drogen-Geschäfte.
In der Verhandlung ging es um einen Kroaten, der am 14. März 2020 von Mitgliedern des gefürchteten Kavač-Clan unter der Vorgabe einer Geschäftsanbahnung nach Wien gelockt und in ein angemietetes Appartement am Rudolfsplatz in der Innenstadt gelotst worden war. Als der damals 41-Jährige die Räumlichkeiten betrat, wurden er und ein Begleiter überwältigt, gefesselt, malträtiert und mit dem Tod bedroht. Das Appartement war mit schwarzer Plastikfolie ausgekleidet, Handsägen und Pistolen lagen bereit.
Das Ganze war inszeniert worden, um einen Geschäftspartner des 41-Jährigen zur Zahlung eines hohen Geldbetrags zu bringen. Letzten Endes gelang es den Festgehaltenen, das Appartement lebend zu verlassen, indem den Tätern zugesichert wurde, es würden 750.000 Euro bezahlt. In weiterer Folge soll es in Zagreb zur Übergabe von 100.000 Euro gekommen sein.
An den Vorgängen in dem Appartement waren insgesamt sieben Personen beteiligt. Zwei von ihnen wurden im vergangenen November am Landesgericht - mittlerweile rechtskräftig - schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen von sechs bzw. sieben Jahren verurteilt. Beim Angeklagten, mit dem sich nun ein Schöffensenat auseinanderzusetzen hatte, handelte es sich um einen 57-jährigen Montenegriner, den der Staatsanwalt einem mit dem Kavač-Clan befreundeten Bande zurechnete und der bei der Entführung Aufpasser-Dienste geleistet haben soll.
Anklage stützte sich auf Kommunikation über Krypto-Handys
Der Ankläger verwies auf Chats - die Gruppierung hatte über vermeintlich abhörsichere Krypto-Handys kommuniziert, die doch entschlüsselt werden konnten -, in denen es über den 57-Jährigen unter anderem hieß, dieser sei "für Raub, Entführung, Mord" einsetzbar. Laut Anklage war der 57-Jährige vom Kavač-Clan dazu auserkoren worden, in einem Park vor dem Appartement am Rudolfsplatz Aufpasser-Dienste zu leisten.
Der vorsitzende Richter sprach in der Begründung des Freispruchs allerdings von einer "Indizienkette, die leider nicht geschlossen werden konnte." Der Angeklagte habe sich an den dem Gericht vorgelegten Chats nicht beteiligt. Er habe nicht ein Mal ein Krypto-Handy besessen, was nach Dafürhalten des Gerichts gegen eine Mitwirkung an der inkriminierten Tat sprach. Ob er wirklich vor dem Appartement Schmiere stand, sei insofern fragwürdig. "Wie hätte er sich mit den anderen im Appartement verständigen sollen? Wohl nicht über Handzeichen", meinte der Richter.
Zusammenfassung
- Ein 57-jähriger mutmaßlicher Mafioso wurde am Wiener Landesgericht im Zweifel vom Vorwurf freigesprochen, an einer Entführung des Kavač-Clans am 14. März 2020 beteiligt gewesen zu sein.
- Der Angeklagte bleibt weiterhin in U-Haft, da gegen ihn eine weitere Anklageschrift wegen Raubüberfällen und Drogen-Geschäften vorliegt, obwohl er bereits Vorstrafen von insgesamt 15 Jahren in Frankreich und Belgien hat.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hat.
