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Französischer Kardinal gesteht Missbrauch - Ermittlungen eingeleitet

Nach dem Missbrauchsgeständnis des französischen Kardinals Jean-Pierre Ricard hat die Staatsanwaltschaft in Marseille Vorermittlungen gegen den Geistlichen eingeleitet.

Wie die Strafverfolgungsbehörde am Dienstag mitteilte, werde wegen schwerer sexueller Belästigung ermittelt. Die genaue Art der angezeigten Taten und ihre Datierung müssten überprüft und Beteiligte vernommen werden.

Der ehemalige Vorsitzende von Frankreichs katholischer Bischofskonferenz hatte am Vortag zugegeben, in den 1980er-Jahren ein 14-jähriges Mädchen missbraucht zu haben. Ein entsprechendes Schreiben hatte die französische Bischofskonferenz am Montag öffentlich gemacht. Darin bezichtigte sich der 78-Jährige selbst, sich dem Mädchen gegenüber "auf verwerfliche Weise verhalten" zu haben.

Kuss vor 30 Jahren

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hatten sich zunächst die Eltern des Kindes im Februar an die Kirche gewandt und unter Verweis auf die Jahrzehnte zurückliegende Tat des Kardinals dagegen protestiert, dass dieser zum Leiter einer Untersuchung von Kinderheimen bestimmt wird. Einem Prälaten der Kirche gegenüber habe der Kardinal eingeräumt, das Mädchen vor über 40 Jahren geküsst zu haben. Der Prälat leitete diese Information und das Schreiben der Eltern Ende Oktober an die Staatsanwaltschaft weiter.

Ricard war früher Erzbischof von Bordeaux. Die Bischofskonferenz leitete er von 2001 bis 2007. Als Kardinal ist er auch Berater von Papst Franziskus. Der heutige Vorsitzende der Konferenz, Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort, bezeichnete das Geständnis des Kardinals am Montag als "Schock".

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem Missbrauchsgeständnis des französischen Kardinals Jean-Pierre Ricard hat die Staatsanwaltschaft in Marseille Vorermittlungen gegen den Geistlichen eingeleitet.
  • Wie die Strafverfolgungsbehörde am Dienstag mitteilte, werde wegen schwerer sexueller Belästigung ermittelt.
  • Die genaue Art der angezeigten Taten und ihre Datierung müssten überprüft und Beteiligte vernommen werden.