FPÖ will wissen, wie im Knast gekuschelt wird

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Seit 17 Jahren gibt es in manchen österreichischen Gefängnissen einen Langzeitbesucherraum – umgangssprachlich "Kuschelzelle" genannt. Ein Dorn in den Augen von FPÖ-Nationalrat Christian Lausch, der eine parlamentarisch Anfrage an Justizministerin Zadic stellte.

Für die einen nötig für die Re-Sozialisierung, für die anderen unnötige Geschenke an Schwerverbrecher: Langzeitbesucherräume, besser bekannt als "Kuschelzellen". Räume, in denen man ungestört für mehrere Stunden die Familie treffen, oder eben auch "kuscheln" kann. Seit 1993 gibt es solche Räume zur "Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten, die weder schriftlich erledigt noch bis zur Entlassung aufgeschoben werden können, sowie zur Aufrechterhaltung familiärer und sonstiger persönlicher Bindungen".

Mehr kuscheln als unaufschiebbare Angelegenheiten?

FPÖ-Nationalrat Christian Lausch sind diese Räume schon länger ein Dorn im Auge. Bereits 2017 sagte er: "Kuschelzelle, Schneckentherapie, Spezialmedikamente für Mörder und Vergewaltiger. Das hat mit Resozialisierung nichts mehr zu tun."

Nun wollte er Antworten von Justizministerin Alma Zadic zu dem Thema und stellte eine parlamentarische Anfrage.

In 13 Justizanstalten

Demnach gibt es in 13 (Justizanstalten Eisenstadt, Garsten, Hirtenberg, Graz-Karlau, Klagenfurt, Korneuburg, Leoben, Salzburg, Wien-Simmering, Stein, Suben, Schwarzau sowie Wels) von den 28 Justizanstalten in Österreich solche Räumlichkeiten, dabei hält sie auch fest, dass der Terminus "Kuschelzone" unzutreffend sei.

Ausgestattet sind die Räume, abgesehen von Sicherheitsvorrichtungen, mit einer "Kochnische, Sitz- und Schlafgelegenheiten, Sanitäranlagen, Radio und Fernseher".

Rein darf nicht jeder

Hat ein Häftling ein "negatives Führungsverhalten", gibt es "Sicherheitsbedenken" oder liegt eine mögliche "Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt" vor, dürfen sie keinen Langzeitbesuch empfangen. Ebenfalls gibt es für Besucher Beschränkungen. Zum Beispiel, wenn "ein ungünstiger Einfluss (…) durch den Besuch" zu befürchten ist. Ebenfalls sind Opfer von "vorsätzlichen Straftaten gegen die Freiheit und die persönliche Integrität" ausgeschlossen.

Prostitution

Wissen wollte Lausch auch, wie oft es im Rahmen der Langzeitbesuche zu Sexualkontakten mit Prostituierten kam. Laut Zadic "wurde in keinem Fall Prostituierten der Zutritt" gestattet.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit 17 Jahren gibt es in manchen österreichischen Gefängnissen einen Langzeitbesucherraum - umgangssprachlich "Kuschelzelle" genannt.
  • Ein Dorn in den Augen von FPÖ-Nationalrat Christian Lausch, der eine parlamentarisch Anfrage an Justizministerin Zadic stellte.
  • Wissen wollte Lausch auch, wie oft es im Rahmen der Langzeitbesuche zu Sexualkontakten mit Prostituierten kam.
  • Laut Zadic "wurde in keinem Fall Prostituierten der Zutritt" gestattet.

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