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Flughafen Stockholm-Arlanda durch Drohnen lahmgelegt

Mehrere Drohnen haben den nächtlichen Flugverkehr an einem der wichtigsten Flughäfen Skandinaviens kurzzeitig lahmgelegt. Wie die Nachrichtenagentur TT und mehrere weitere schwedische Medien berichteten, wurden in der Nähe des Flughafens Stockholm-Arlanda vom Tower aus gegen kurz vor 1.00 Uhr vier Drohnen unterschiedlicher Größe gesichtet. Daraufhin mussten mehrere Flüge unter anderem nach Stockholm-Skavsta und Göteborg-Landvetter umgeleitet werden.

Nach Angaben der Zeitungen "Expressen" und "Aftonbladet" wurden vereinzelte Maschinen gar nach Finnland und ins dänische Kopenhagen geschickt. Da der Vorfall in der Nacht geschah, handelte es sich aber nur um eine insgesamt überschaubare Anzahl an Flügen, die umgeleitet werden mussten. Gegen 3.30 Uhr konnte der Flugverkehr in Arlanda wiederaufgenommen werden.

Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Flughafensabotage ein. Man vermute, dass es sich um eine vorsätzliche Tat gehandelt habe - sagte ein Polizeisprecher dem Rundfunksender SVT - welchen Zweck die Aktion gehabt habe, könne er jedoch nicht sagen. Festnahmen gab es bisher nicht.

Flughafensabotage, die eine Gefahr für den Betrieb und die Sicherheit des Flughafens ausmacht, kann nach schwedischem Recht bis zu vier Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Werden dabei Menschenleben gefährdet, sind sogar lebenslängliche Haftstrafen möglich.

Der Flughafen Stockholm-Arlanda ist der größte Airport Schwedens und neben Kopenhagen-Kastrup und Oslo-Gardermoen auch einer der drei wichtigsten von ganz Skandinavien.

ribbon Zusammenfassung
  • Mehrere Drohnen legten den nächtlichen Flugverkehr am Flughafen Stockholm-Arlanda lahm, als diese gegen kurz vor 1.00 Uhr gesichtet wurden.
  • Mehrere Flüge mussten nach Stockholm-Skavsta, Göteborg-Landvetter, Finnland und Kopenhagen umgeleitet werden, bis der Flugverkehr gegen 3.30 Uhr wiederaufgenommen werden konnte.
  • Die Polizei ermittelt wegen Flughafensabotage, vermutet eine vorsätzliche Tat und weist auf mögliche Gefängnisstrafen bis zu vier Jahren hin, bei Gefährdung von Menschenleben sogar lebenslänglich.