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Falsche Diagnose wegen gleichen Namens in Linzer Krankenhaus

08. März 2026 · Lesedauer 2 min

Verwechslung im Linzer Kepler Uniklinikum (KUK): Eine 54-jährige Mühlviertlerin erhielt die Diagnose Brustkrebs - im Gespräch mit dem Arzt klärte sich aber auf, dass es sich um das Röntgenbild einer anderen, namensgleichen Patientin handle, berichtete die "Kronen Zeitung" am Sonntag. Vom KUK hieß es in einer Stellungnahme an die APA, man nehme den Vorfall sehr ernst und bedauere diesen.

Die Frau hatte im Jänner in ihrer Brust einen kleinen Knoten ertastet, nach einer Untersuchung bei ihrer Gynäkologin und beim Radiologen landete sie im Brustkompetenzzentrum des KUK, wo ihr ein Oberarzt die Hiobsbotschaft überbrachte. Die Schockdiagnose habe ihr den Boden unter den Füßen weggezogen, hieß es in der Zeitung. Durch einen Buchstaben und den nicht korrekten Geburtsjahrgang habe sich rasch aufgeklärt, dass der Arzt den falschen Akt aufgemacht habe. Die Frau und ihr Ehemann überlegten aber, für den erlittenen Schock und Schmerz Schadenersatz einzufordern.

"Im geschilderten Fall kam es im Rahmen eines Ambulanzbesuches beim Aufrufen von Daten zu einer kurzfristigen Namensverwechslung, die jedoch umgehend bemerkt und korrigiert wurde. Eine weiterführende medizinische Diagnostik oder Behandlung auf Basis unzutreffender Daten fand nicht statt", betonte das Uniklinikum.

"Uns ist bewusst, dass bereits ein solcher Moment für Betroffene verunsichernd wirken kann. Daher nehmen wir den Vorfall sehr ernst und bedauern diesen sehr. Sollte eine psychologische Unterstützung gewünscht sein, bieten wir diese jederzeit an", hieß es weiter. Ärztinnen und Ärzte würden jederzeit für ein persönliches, vertrauliches Gespräch zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung
  • Im Kepler Uniklinikum Linz erhielt eine 54-jährige Mühlviertlerin fälschlicherweise die Diagnose Brustkrebs, weil ihr Röntgenbild mit dem einer namensgleichen Patientin verwechselt wurde.
  • Die Verwechslung wurde rasch durch einen Buchstabenunterschied im Namen und das falsche Geburtsjahr erkannt und korrigiert, sodass keine medizinische Behandlung auf falscher Basis erfolgte.
  • Das Krankenhaus bedauert den Vorfall, bietet psychologische Unterstützung an und die Betroffene erwägt, wegen des erlittenen Schocks Schadenersatz zu fordern.