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Ex-SOS-Kinderdorf-Mitarbeiter wegen Missbrauchs angeklagt

07. Jan. 2026 · Lesedauer 3 min

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun Anklage gegen einen 57-jährigen Österreicher erhoben, der im SOS-Kinderdorf Seekirchen am Wallersee (Flachgau) als Familienhelfer tätig war. Dem Mann werden die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie die Vergehen der Nötigung und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Die Übergriffe begannen 2017 und sollen über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt sein.

Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch per Aussendung informierte, wird dem Mann zur Last gelegt, an zwei im SOS-Kinderdorf in Seekirchen untergebrachten unmündigen Mädchen geschlechtliche Handlungen in Form wiederholter Berührungen im Brust- und Schambereich vorgenommen zu haben. Beide Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten unter 14 Jahre alt. Da der Beschuldigte auf diese Weise seine Stellung als Beschäftigter in einer Erziehungsanstalt ausgenützt hat, werden ihm zudem auch die Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angelastet. Der Mann unterstützte damals die Kinderdorfmutter bei ihrer Arbeit.

Darüber hinaus soll der Angeklagte eines der beiden Mädchen zweimal durch Drohungen und Gewalt, nämlich durch Ziehen an den Ohren, zum Aufräumen sowie dazu, niemanden von den sexuellen Übergriffen zu berichten, genötigt haben. Einen weiteren im Tatzeitraum im SOS-Kinderdorf Seekirchen untergebrachten offenbar achtjährigen Burschen habe er laut Anklage ebenso durch Ziehen an den Ohren zum Aufräumen genötigt.

Der Angeklagte hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen aus dem Jahr 2021. Er erhielt acht Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe, weil er sich zwischen 2011 und 2013 an einem Mädchen vergriffen hatte. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann war nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet worden. Die nun neu angeklagten Taten waren damals noch nicht bekannt gewesen. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ob er im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe bestätigt hat, war zunächst nicht zu erfahren. Ein Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

"Der ehemalige Mitarbeiter des SOS Kinderdorfes Seekirchen war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht mehr für uns tätig. SOS-Kinderdorf hat unmittelbar nach der ersten Meldung der sexuellen Übergriffe im Mai 2019 Konsequenzen gezogen. Der damalige Mitarbeiter wurde unverzüglich dienstfrei gestellt und das Dienstverhältnis im September 2019 beendet. Wir haben zu jedem Zeitpunkt eng und transparent mit den zuständigen Behörden zusammengearbeitet und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt", hieß es seitens SOS-Kinderdorf.

Missbrauchsvorwürfe auch in Kärnten und Tirol

Nur wenige Tage vor Bekanntwerden der Fälle im SOS-Kinderdorf Seekirchen waren im Zuge eines "Falter"-Berichts am 16. September schwere Misshandlungsvorwürfe bekannt geworden, zu denen es in SOS-Kinderdörfern in Kärnten und in Tirol gekommen sein soll. Demnach sollen Kinder und Jugendliche etwa über Jahre hinweg misshandelt, eingesperrt und nackt fotografiert worden sein. Die Informationen der Wochenzeitung stammen aus einer Studie, die SOS-Kinderdorf selbst in Auftrag gegeben, aber nie öffentlich gemacht hatte. Die Vorwürfe in Kärnten beziehen sich auf den Zeitraum von 2008 bis 2020, die in Tirol auf die Jahre 2017 bis 2020.

In der Folge blieb bei den SOS-Kinderdörfern kein Stein auf dem anderen. Im Oktober wurde der langjährige SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser dienstfrei gestellt, dann konstituierte sich eine unabhängige Untersuchungskommission unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss. Wenig später tauchten schwerere Missbrauchsvorwürfe gegen den 1986 verstorbenen Gründer der SOS-Kinderdörfer, Hermann Gmeiner, auf. Er steht im Verdacht, an zumindest acht minderjährigen Burschen "sexuelle Gewalt und Misshandlungen" ausgeübt zu haben. In der Folge gab SOS-Kinderdorf bekannt, dass sich die Organisation völlig neu aufstellt. Mitte November 2025 wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt.

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat einen 57-jährigen Ex-Familienhelfer des SOS-Kinderdorf Seekirchen wegen schweren sexuellen Missbrauchs, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Nötigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angeklagt.
  • Die mutmaßlichen Übergriffe an zwei unter 14-jährigen Mädchen und einem achtjährigen Buben ereigneten sich zwischen 2017 und 2020; der Angeklagte hat eine einschlägige Vorstrafe aus 2021 mit acht Monaten bedingter Haft.
  • Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Mai 2019 wurde das Dienstverhältnis beendet, und bei einer Verurteilung drohen dem Mann ein bis zehn Jahre Haft.