APA/EXPA/JOHANN GRODER

Europäischer Gerichtshof: Impfpflicht für Kinder ist legal

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies Klagen von Familien in Tschechien ab und urteilte: Nationale Impfpflicht für Kinder ist zulässig.

Fünf Kinder und ein Vater aus Tschechien wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und wollten wissen, ob die dort geltende Impfpflicht zulässig sei. In Tschechien müssen Kindern neun verschiedene Impfungen verabreicht werden, darunter auch Masern, Mumps und Röteln. Wer seine Kinder nicht impft, dem droht eine Strafe - und die Kinder dürfen eventuell nicht in den Kindergarten.

Strafen in Ordnung, körperlicher Zwang nicht

Die Richter bestätigten nun am Donnerstag, dass eine Impfpflicht grundsätzlich zulässig ist. Jeder Staat dürfe das selbst entscheiden, der Spielraum sei groß. Nicht erlaubt sei allerdings, dass die Staaten körperlichen Zwang anwenden. Geldbußen oder ein Ausschluss vom Kindergarten seien hingegen rechtens, da das den späteren Schulbesuch nicht verhindere.

Es ist das erste derartige Urteil des EGMR in Straßburg. Das Urteil könnte europaweit richtungsweisend sein. In Deutschland hätten schon mehrere Eltern gegen die Masernimpfung für Kindergartenkinder geklagt. 

Was heißt das für die Corona-Impfung?

Die meisten Staatchefs verneinen bisher einen geplante Impfpflicht gegen das Corona-Virus - auch in Österreich. Auch wenn es bei dem Fall nicht um die Corona-Impfung ging, könnte es Experten zufolge Auswirkungen auf die Corona-Impfkampagnen haben. "Dieses Urteil stärkt die Möglichkeit einer Impfpflicht unter den Bedingungen der aktuellen COVID-19-Epidemie", sagte beispielsweise der Rechtsexperte Nicolas Hervieu vom Sciences Po in Paris der Nachrichtenagentur AFP.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies Klagen von Familien in Tschechien ab und urteilte: Nationale Impfpflicht für Kinder ist zulässig.
  • Die Richter bestätigten nun am Donnerstag, dass eine Impfpflicht grundsätzlich zulässig ist.
  • Jeder Staat dürfe das selbst entscheiden, der Spielraum sei groß.
  • Nicht erlaubt sei allerdings, dass die Staaten körperlichen Zwang anwenden. Geldbußen oder ein Ausschluss vom Kindergarten seien hingegen rechtens, da das den späteren Schulbesuch nicht verhindere.
  • Es ist das erste derartige Urteil des EGMR in Straßburg. Das Urteil könnte europaweit richtungsweisend sein. In Deutschland hätten schon mehrere Eltern gegen die Masernimpfung für Kindergartenkinder geklagt. 
  • Die meisten Staatchefs verneinen bisher einen geplante Impfpflicht gegen das Corona-Virus - auch in Österreich. Auch wenn es bei dem Fall nicht um die Corona-Impfung ging, könnte es Experten zufolge Auswirkungen auf die Corona-Impfkampagnen haben

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