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Mehr Rückverfolgbarkeit

Mindeststandards bei Züchtern: EU-Pläne gegen illegalen Welpenhandel

19. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Die EU will dem illegalen Handel mit Welpen und Kätzchen den Kampf ansagen: Das EU-Parlament hat am Donnerstag in Straßburg seine Position zur "EU-Verordnung für das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit" abgesegnet.

Vor allem beim Online-Kauf von Katzen und Hunden sollen Rückverfolgbarkeit und Transparenz verbessert werden. Auch eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung für gehandelte Hunde und Katzen ist geplant.

Die geplante Verordnung will dem Handel mit illegal gezüchteten und gehandelten und oft todkranken oder misshandelten Tieren einen Riegel vorschieben. Die Bedingungen, unter denen Katzen und Hunde in europäischen Zuchteinrichtungen leben, sollen durch europaweite Mindeststandards verbessert werden. 

Die Regelungen zur Haltung von Zuchttieren sollen ausschließlich für professionelle Zuchtanstalten gelten, und nicht für Privathaushalte oder Bauernhofkatzen.

Hunde und Katzen, die aus Drittländern zum Verkauf eingeführt werden, müssten vor ihrer Einreise in die EU mit einem Mikrochip versehen und anschließend in einer nationalen Datenbank registriert werden. 

Weiters wollen die Abgeordneten die Zucht zwischen engen Familienangehörigen und von Tieren mit für ihre Gesundheit riskanten Schönheitsmerkmalen verbieten. Das Parlament verabschiedete seine Position zu den EU-Vorschriften mit 457 Stimmen bei 17 Gegenstimmen und 86 Enthaltungen.

Fast 80 Prozent der Hunde aus fragwürdigen Quellen

Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" schätzt den Marktwert des jährlichen Bedarfs an Hunden in der EU auf 4,6 Milliarden Euro, in Österreich mindestens 54 Millionen Euro. Davon mache der Handel mit Hunden aus unbekannten Quellen rund 38 Millionen Euro aus. 

Laut Vier Pfoten kann die Herkunft von 79 Prozent der europaweit nachgefragten Hunde auf keine überprüfbaren oder legalen Quellen zurückgeführt werden. Die Organisation fordert daher seit Jahren eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen.

Der Vorschlag der Kommission war nicht unumstritten. Der Abstimmung im EU-Parlament gingen zahlreiche Abstimmungen über Änderungsanträge voraus. 

Auch der zuständige EU-Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) hatte bereits Änderungen am Kommissionsvorschlag angenommen, wie eine Aufweichung einer EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen. Als nächsten Schritt starten nun die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat.

ÖVP und Grüne sehen wichtigen Schritt

EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, kommentierte: "Das heutige Abstimmungsergebnis ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel."

"Es ist richtig und notwendig, mehr Rückverfolgbarkeit und Kontrolle in diesem Bereich zu schaffen, das ist der zentrale Hebel zur Eindämmung krimineller Machenschaften", so Bernhuber.

"In den kommenden Verhandlungen muss jedoch sichergestellt werden, dass es zu keinen überzogenen Belastungen für die Tierhalterinnen und Tierhalter kommt, etwa wenn es um die verpflichtende Chipkennzeichnung aller Katzen geht. Gerade im ländlichen Raum, etwa bei Bauernhofkatzen, braucht es praktikable und verhältnismäßige Lösungen."

"Die teils katastrophalen Bedingungen, unter denen Katzen und Hunde in europäischen Zuchteinrichtungen leben, können bald deutlich verbessert werden. 

Das neue Gesetz bringt Mindestvorgaben für die Haltung von Zuchthunden und -katzen, wie täglicher Zugang zu Sonnenlicht für Hunde, genug Platz, artgerechtes Futter und ein Mindestalter für den Verkauf von Welpen und Kitten. Das ist auch ein wichtiger Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen für österreichische Züchter", sagte Thomas Waitz, EU-Delegationsleiter der Grünen, laut Aussendung.

Zusammenfassung
  • Das EU-Parlament hat mit 457 Stimmen bei 17 Gegenstimmen und 86 Enthaltungen seine Position zur neuen Verordnung für das Wohlergehen von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit beschlossen.
  • Der Marktwert des jährlichen Hundebedarfs in der EU beträgt laut Tierschutzorganisation Vier Pfoten 4,6 Milliarden Euro, wobei allein in Österreich mindestens 54 Millionen Euro umgesetzt werden.