EU-Kommission will Ausnahmen bei Entwaldungsgesetz
Nach den neuen Vorschlägen soll in Zukunft nur der Erste in der Lieferkette Angaben zur Herkunft des Produkts machen müssen, nicht alle weiteren Abnehmer und Verkäufer auch. Der ursprüngliche Vorschlag sah eine Dokumentationspflicht für die gesamte Lieferkette vor. Die Regelung würde dann deutlich weniger Unternehmen betreffen als bisher. Mit der vorgeschlagenen Vereinfachung müssten Kleinstunternehmer zudem nur eine einfache, einmalige Erklärung im IT-System der Verordnung einreichen. Liegen die Informationen bereits vor, beispielsweise in einer Datenbank eines Mitgliedstaats, müssen die Betreiber im IT-System nichts weiter tun.
Die Kommission schlägt außerdem Übergangsfristen vor, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten: Konkret soll die EU-Verordnung für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Dezember 2026 in Kraft treten. Für große und mittlere Unternehmen bleibt es beim 30. Dezember 2025. Um eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten, wird ihnen jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten für Kontrollen und Durchsetzung gewährt.
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen oder von dort aus exportiert werden, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam - also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Die sieben Rohstoffe Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz sowie Rinder wurden nach einer Folgenabschätzung als betroffene Waren identifiziert. Die Verordnung sollte nach einer ersten Aufschiebung für große Unternehmen ab 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2026 gelten, ein Jahr später als ursprünglich geplant.
Regelung muss von EU-Parlament und Rat gebilligt werden
Die Vorschläge der EU-Kommission müssen noch vom Rat (der Mitgliedsländer) und dem EU-Parlament gebilligt werden, bevor sie umgesetzt werden können. Bis Ende des Jahres sollte ein Kompromiss gefunden werden, damit das Gesetz und die Fristen zeitgerecht in Kraft treten können. Die Kommission fordert daher das Europäische Parlament und den Rat auf, den Vorschlag für eine verlängerte Umsetzungsfrist bis Ende 2025 rasch anzunehmen.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte den neuerlichen Aufschub im September begrüßt: "Österreichs Einsatz in Brüssel hat sich ausgezahlt. Bundesminister Norbert Totschnig (Land- und Forstwirtschaftsminister, ÖVP, Anm.) hat maßgeblich zu diesem wichtigen Erfolg für unsere Land- und Forstwirtschaft beigetragen. Österreich hat kein Entwaldungsproblem." Auch Vertreter der Land- und Forstwirtschaft waren erfreut. Umweltschützer und NGOs hatten die neuerliche Verschiebung hingegen scharf kritisiert, da sie Abschwächungen der Regelungen befürchten.
"Wir begrüßen, dass die EU-Kommission endlich auf den Druck aus dem Bauernbund, von EVP-Chef Manfred Weber, dem deutschen Kanzler Friedrich Merz und Österreichs Kanzler Christian Stocker reagiert und nun offenbar erste Schritte zur Entlastung setzen will. Unsere erste Einschätzung ist positiv, aber entscheidend wird sein, ob die angekündigten Änderungen wirklich bei unseren Bäuerinnen und Bauern ankommen. Besonders in Betrieben aus Regionen, in denen keine Entwaldung stattfindet muss gelten: weniger Bürokratie, mehr Praxisnähe", sagt Alexander Bernhuber, Umwelt- und Landwirtschaftssprecher der ÖVP im Europaparlament.
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission schlägt vor, die Entwaldungsverordnung zu lockern, sodass kleinere Produzenten weniger Bürokratie haben und nur der erste Akteur in der Lieferkette Herkunftsdaten melden muss.
- Große und mittlere Unternehmen müssen die Regeln ab 30. Dezember 2025 anwenden, Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Dezember 2026, jeweils mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist für Kontrollen.
- Die Änderungen werden in Österreich von Politik und Landwirten begrüßt, während Umweltschützer und NGOs die erneute Verschiebung und Aufweichung kritisieren.